Kanal am Rande eines Grundstücks. Welche Folgen für mich?

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A

akrasni

Hallo zusammen,
meine Frau und ich wollen bauen. Jetzt wurde uns ein Grundstück angeboten mit dem kleinen Makel (bin mir noch nicht sicher ob groß oder klein), dass am Rand des Grundstücks eine Leitung verlegt werden soll. Ein Geh- Fahr und Leitungsrecht besteht noch mal in einem kleinen Bereich drumherum. So wie ich das verstehe, muss das Grundstück wieder instandgesetzt werden, falls die Firma darauf muss und die Rohre wieder ausbuddelt. Über die Leitung bauen, muss ich auch nicht. In dem Bereich sehe ich eher meinen Garten.

Es stellen sich für mich dennoch die Fragen:
  • Sinkt der Wert meines Grundstücks und damit des Gesamtobjekts? (Irgendwann werde ich das Haus vll doch verkaufen)
  • Was passiert z.b. bei Kanalbruch? Wer haftet da?
  • Muss ich mich auf noch irgendwelche Eventualitäten einstellen?
Schon mal vielen Dank

Viele Grüße

Alexander
 
D

DG

Hallo Alexander,

der Wert des Grundstücks bzw. des Gesamtobjekts sinkt nicht, weil der Mangel ja schon bekannt ist. Du musst also entscheiden, ob Du das Grundstück incl. der Baulast zum Preis x kaufen willst oder nicht. Natürlich ist das Grundstück aber weniger wert als ein gleich großes Grundstück in gleicher Lage, das unbelastet ist. Wie groß der Preisnachlass ist, ist Verhandlungssache und hängt auch davon ab, wie groß die Einschränkung durch die Baulast ist. Große Summen sollte man allerdings nicht erwarten, wobei man Leitungsrechte durch jährliche Zahlungen ausgleichen lassen kann. Das ist über die Jahre besser als eine Einmalabfindung.

Zur Haftung, ohne Gewähr:
Falls der Kanal bricht, haftet der Eigentümer der Leitung. Bei Wasserschaden wird zunächst Deine Versicherung einspringen, wenn Du Wasserschäden versichert hast und sich dann am Versicherer des Versorgers schadlos halten, das Geld also von dort zurückfordern.

Was Du beachten solltest, ist das verbleibende Baufenster. Durch die Baulast sollte Dein Baufenster nicht beeinträchtigt werden, d.h., Dein Grundstück sollte gut bebaubar bleiben. Ansonsten werden Dir sicher Musterverträge für die Übernahme des Leitungsrechts und/oder der Baulast zur Verfügung gestellt - da steht in punkto Haftung, Rechten und Pflichten alles drin.

Was Dir klar sein muss: diese Bereiche dürfen idR auch nicht mit Bäumen/Hecken bepflanzt werden und wenn die Leitung mitten durchs Grundstück läuft, dann kommt im Falle eines Falles der Bagger und steht dann eben mitten im Grundstück. Das machen die dann zwar alles wieder zu, aber das sollte schon eher am Rand des Grundstücks liegen. Mittendrin bzw. mittendurch kann schon ärgerlich werden, wenn mal ein Schaden an der Leitung ist.

MfG
Dirk Grafe
 
A

akrasni

Hallo,
erst mal vielen Dank für deine schnelle Antwort. Hat mir schon sehr geholfen.

Die Leitung verläuft direkt am Rand (siehe gepunktete Linie unten). Da würde ich schon gerne ein Zaun oder zumindest eine Hecke hinsetzen. Ich bin zwar ein offener Mensch, aber etwas Privatsphäre ist doch nicht schlecht.Mir erschließt sich nur nicht, wieso Sie die Leitung nicht direkt unter den Weg legen anstatt unter das Grundstück.

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Vg

Alexander
 
D

DG

Die groß gepunktete Linie ist eine Nutzungsartengrenze, dort ändert sich die Art der Bebauung von WA3 auf das, was im Plan nördlich steht. Wenn die strichgepunktete Linie
( .. ___ .. ___ ..) darüber die Grenze incl. der Leitung darstellen soll, dann wäre die Leitung tatsächlich direkt an der Grenze.

Je nachdem wie viel Arbeitsraum von der Leitung gehalten werden muss, kann in diesem Abstand dann Deine Hecke/Zaun stehen. Lass' Dir mal Musterverträge und Leitungspläne vom Versorger zeigen, da muss die Leitung incl. Arbeitsräumen auf dem Grundstück dargestellt und vermaßt sein.

Habe auch gerade noch ein wenig bzgl. der Wertminderung gegoogelt: für unterirdisch verlegte Leitungen kann man vom Grundstückspreis ca. 10-15% für den Bereich der Leitung abziehen. Wenn also zB ein Schutzstreifen von 3m gefordert wird und die Leitung 20m durchs Grundstück läuft, kann man bei €100/m² den Preis um 60m² x €100.- x 0,15 = €900-. mindern. Bei 10% wären es in der Rechnung eben nur €600.-

Das gilt aber nur, wenn die weitere bauliche Nutzung erhalten bleibt und sonst keine weiteren Einschränkungen durch die Leitung entstehen. Achte also darauf, dass Dien Baufenster nicht beeinträchtigt wird - das sollte ganz grob mal Dein Architekt checken, bevor Du was unterschreibst.

MfG
Dirk Grafe
 
A

akrasni

Das komplette Angebot usw wollte man mir die Woche zukommen lassen. Ich dachte, ich versuche das schon mal vorher abzuklären. Ich war bisher immer der Meinung der Kanal verläuft an dem Weg entlang, zwischen den beiden Linie, die durch die weißen Rechtecke dargestellt sind (Geh-, Fahr- und Leitungsrecht). Die obere .-.- Linie liegt schon nicht mehr auf meinem Grundstück.

Danke dir nochmals
 
D

DG

Ja, das ist so, ergibt sich aus der Legende. Das nimmt Dir auch nichts weg, das Baufenster wird dadurch nicht geschmälert.

Alternative wäre, man kauft den 3m-Streifen für die Leitung erst gar nicht mit. Hätte zur Folge, dass man mit dem Haus von der südlichen Grenze mind. 3m nach Norden wandert (was vermutlich keine Einschränkung bedeutet, weil man ja eh an die nördliche Grenze baut!?) und die Stadt die Pflege des Leitungsstreifens selbst leisten muss. Wenn die Straße noch nicht vermessen wurde, kostet das Nichtmal mehr und man spart sich die Kosten für den Grunderwerb.

Ist allerdings evtl. ein "false friend". Gibt nicht wenige solcher Streifen, die eben doch durch die Anwohner gepflegt werden, weil die Städte nicht hInterhyprkommen. Dann gehört's Dir nicht, aber den Rasen mähst Du trotzdem.

Bauliche Einschränkung sehe ich hier aber nicht, wenn einem das Grundstück zusagt kann man das auch mit der Baulast kaufen - da gibt's deutlich schlimmere Konstellationen.

MfG
Dirk Grafe
 
Zuletzt aktualisiert 17.11.2024
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