G
Gerda
Hallo,
wir haben einige unverständliche Klauseln im Vertrag:
-Unwirksamkeiten im weitesten Sinn und Vertragslücken jeder Art berühren die Wirksamkeit im Übrigen nicht!
-Darf im Vertrag die Wohnfläche mit ca angegeben werden? (Abweichungen sind nur auszugleichen wenn die Differenz 2% übersteigt. Gibt es 2% von einer Fläche mit ca. 170m2???).
-Die Kaufpreisraten sind innerhalb von 10 Tagen nach Zugang einer schriftlichen Aufforderung fällig (hier hätten wir gerne 14Werktage; allerdings wird hier der BT vermutlich nicht zustimmen).
-von den Beschränkungen des 181 Baugesetzbuch ist der Bevollmächtigte befreit.
Sind das normale Klauseln? Oder gibt es hier gewisse Risiken?
Grüsse
Gerda
wir haben einige unverständliche Klauseln im Vertrag:
-Unwirksamkeiten im weitesten Sinn und Vertragslücken jeder Art berühren die Wirksamkeit im Übrigen nicht!
-Darf im Vertrag die Wohnfläche mit ca angegeben werden? (Abweichungen sind nur auszugleichen wenn die Differenz 2% übersteigt. Gibt es 2% von einer Fläche mit ca. 170m2???).
-Die Kaufpreisraten sind innerhalb von 10 Tagen nach Zugang einer schriftlichen Aufforderung fällig (hier hätten wir gerne 14Werktage; allerdings wird hier der BT vermutlich nicht zustimmen).
-von den Beschränkungen des 181 Baugesetzbuch ist der Bevollmächtigte befreit.
Sind das normale Klauseln? Oder gibt es hier gewisse Risiken?
Grüsse
Gerda