W
warenjka
Hallo liebe Forumsmitglieder,
wir sind gerade dabei, ein Haus zu kaufen. Heute haben wir den Kaufvertragsentwurf erhalten und ich würde gern etwas wissen bzgl. der folgenden Formulierung:
„Die dem Verkäufer bislang zugegangenen Bescheide für Anlieger- und Erschließungsbeiträge sowie Kostenerstattungsansprüche aufgrund des Baugesetzbuches oder anderer Rechtsvorschriften für Straße, Wasser, Abwasser und naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen sind bezahlt. Forderungen aus ab heute zugestellten Bescheiden hat der Käufer zu tragen, auch wenn sie Maßnahmen aus früherer Zeit betreffen. Der Notar hat zu Erkundigungen bei den Erschließungsträgern geraten.“
Ist das denn eine gängige Formulierung in einem Hauskaufvertrag und wo genau erhalte ich die ganzen Auskünfte? Wer sind die „Erschließungsträger“ und geben die mir einfach Auskunft? Und wo erhalte ich Informationen zu den genannten Kostenerstattungsansprüchen?
Könnte da mir dabei jemand helfen?
wir sind gerade dabei, ein Haus zu kaufen. Heute haben wir den Kaufvertragsentwurf erhalten und ich würde gern etwas wissen bzgl. der folgenden Formulierung:
„Die dem Verkäufer bislang zugegangenen Bescheide für Anlieger- und Erschließungsbeiträge sowie Kostenerstattungsansprüche aufgrund des Baugesetzbuches oder anderer Rechtsvorschriften für Straße, Wasser, Abwasser und naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen sind bezahlt. Forderungen aus ab heute zugestellten Bescheiden hat der Käufer zu tragen, auch wenn sie Maßnahmen aus früherer Zeit betreffen. Der Notar hat zu Erkundigungen bei den Erschließungsträgern geraten.“
Ist das denn eine gängige Formulierung in einem Hauskaufvertrag und wo genau erhalte ich die ganzen Auskünfte? Wer sind die „Erschließungsträger“ und geben die mir einfach Auskunft? Und wo erhalte ich Informationen zu den genannten Kostenerstattungsansprüchen?
Könnte da mir dabei jemand helfen?