L
Laynne
Wir haben uns nun doch aus diversen Gründen gegen ein Zweifamilienhaus entschieden und haben nun ein Reihenmittelhaus, welches perfekt zu uns passt.
Allerdings macht mich der Kaufvertrag etwas stutzig, weil dieser mit vier Seiten doch sehr knapp ist.
Unser Finanzberater meinte, es wäre unüblich, aber man könnte ihn so unterschreiben.
Auf Nachfrage beim Notar bekamen wir die Antwort, dass die Kaufverträge von denen nun immer so kurz gefasst werden, weil viele Käufer etliche Sachen nicht verstanden haben und die das nun einfacher formulieren.
Im Groben steht dort:
- Verkäufer
- Käufer
- Grundstück/Haus
- das Haus wird im gegenwärtigen Zustand gekauft
- Verkäufer sichern, dass keine versteckten Mängel bekannt sind
- Keine Belastungen im Grundbuch
- Kaufpreis
- mein Partner und ich werden Eigentümer
- und noch ein paar Sachen zur Eintragung im Grundbuch etc.
Wie genau haben wir folgenden Absatz zu verstehen:
"Auf den Zugang des Vorverkaufsrechtverzichtes der Stadt XY wurde aus Zeitgründen verzichtet, auf mögliche Gefahren wurde hingewiesen."
Der Notar meinte, der Satz muss drin stehen, falls die Stadt mal vor hat dort eine Autobahn oder ähnliches zu bauen. Würde aber bei uns eh nicht in Frage kommen, weil es ein reines Wohngebiet (Reihenhaussiedlung) ist.
Ist so etwas üblich? Auch dass man einfach darauf verzichtet? Was ist, wenn die Stadt doch Interesse hätte? Gibt es irgend eine Frist, die die Stadt dann einhalten muss?
Im Internet finde ich diesbezüglich leider nichts...
Allerdings macht mich der Kaufvertrag etwas stutzig, weil dieser mit vier Seiten doch sehr knapp ist.
Unser Finanzberater meinte, es wäre unüblich, aber man könnte ihn so unterschreiben.
Auf Nachfrage beim Notar bekamen wir die Antwort, dass die Kaufverträge von denen nun immer so kurz gefasst werden, weil viele Käufer etliche Sachen nicht verstanden haben und die das nun einfacher formulieren.
Im Groben steht dort:
- Verkäufer
- Käufer
- Grundstück/Haus
- das Haus wird im gegenwärtigen Zustand gekauft
- Verkäufer sichern, dass keine versteckten Mängel bekannt sind
- Keine Belastungen im Grundbuch
- Kaufpreis
- mein Partner und ich werden Eigentümer
- und noch ein paar Sachen zur Eintragung im Grundbuch etc.
Wie genau haben wir folgenden Absatz zu verstehen:
"Auf den Zugang des Vorverkaufsrechtverzichtes der Stadt XY wurde aus Zeitgründen verzichtet, auf mögliche Gefahren wurde hingewiesen."
Der Notar meinte, der Satz muss drin stehen, falls die Stadt mal vor hat dort eine Autobahn oder ähnliches zu bauen. Würde aber bei uns eh nicht in Frage kommen, weil es ein reines Wohngebiet (Reihenhaussiedlung) ist.
Ist so etwas üblich? Auch dass man einfach darauf verzichtet? Was ist, wenn die Stadt doch Interesse hätte? Gibt es irgend eine Frist, die die Stadt dann einhalten muss?
Im Internet finde ich diesbezüglich leider nichts...