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nordanney
@Harald Hirsch: Vielen Dank für die klare Antwort!
Ja, Du kannst finanzierungstechnisch entsprechend aufteilen. Das ist kein Problem. Die steuerliche Anerkennung ist ein anderes Thema. Wenn Dein Steuerberater so unsicher ist (oder Euer Finanzamt besonders gut kenne), solltet Ihr vielleicht einfach das FA fragen.
Unsinnig ist die Argumentation des Steuerberaters allerdings, da keine Wohnung ohne Grundstück existieren kann und der Grundstückswert in irgendeiner Art und Weise immer im Wert einer Wohnung Berücksichtigung findet - egal mit welcher Methode man die Wohnung bewertet.
@Dirk Grafe
Mit Deinem Aufteilungsbeispiel kann der TE jetzt etwas anfangen und dem Steuerberater eine Argumentationsgrundlage bieten. Vor allem, da alle drei Wohnungen bisher vermietet waren, könnte man hierüber auch eine schöne prozentuale Aufteilung vornehmen.
Ja, Du kannst finanzierungstechnisch entsprechend aufteilen. Das ist kein Problem. Die steuerliche Anerkennung ist ein anderes Thema. Wenn Dein Steuerberater so unsicher ist (oder Euer Finanzamt besonders gut kenne), solltet Ihr vielleicht einfach das FA fragen.
Unsinnig ist die Argumentation des Steuerberaters allerdings, da keine Wohnung ohne Grundstück existieren kann und der Grundstückswert in irgendeiner Art und Weise immer im Wert einer Wohnung Berücksichtigung findet - egal mit welcher Methode man die Wohnung bewertet.
@Dirk Grafe
Mit Deinem Aufteilungsbeispiel kann der TE jetzt etwas anfangen und dem Steuerberater eine Argumentationsgrundlage bieten. Vor allem, da alle drei Wohnungen bisher vermietet waren, könnte man hierüber auch eine schöne prozentuale Aufteilung vornehmen.