V
vaderle
Hallo,
eigentlich haben wir am Samstag die Unterschriftenrunde beim Notar. Nun bekam ich heute die Info, dass das Grundbuch nochmal angepasst wurde.
Zum Hintergrund: Wir wollen ein hinteres Grundstück (720m²) erwerben. Das vordere Grundstück (600m²) wurde bereits verkauft. Vorher waren beide Grundstücke ein Großes mit einem Besitzer.
Nun wurde in Abteilung 2 eingetragen:
Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Übertragung des Eigentums an einer Teilfläche mit einer Größe von etwas 600 qm für .......
Ist das so OK?
In Abteilung 3 an erster Stelle wurde außerdem die Bank bzw. Grundschuld des anderen Käufers hinterlegt.
320.000,00 EUR Grundschuld ohne Brief für die DSL Bank....
Darf eine fremde Bank bzw. die Finanzierung des Nachbarn im Grundbuch meines Grundstücks an erster Stelle stehen? Ich gehe davon aus, dass meine finanzierende Bank an erster Stelle stehen will.
In Abteilung 2 haben wir außerdem noch eine Grunddienstbarkeit aus dem Jahr 1935 zu Gunsten der örtlichen Wasserbetriebe. Muss man bei sowas irgendwie aufpassen? Rückmeldung der Wasserbetriebe war, dass sie die Grunddienstbarkeit noch nicht streichen wollen.
eigentlich haben wir am Samstag die Unterschriftenrunde beim Notar. Nun bekam ich heute die Info, dass das Grundbuch nochmal angepasst wurde.
Zum Hintergrund: Wir wollen ein hinteres Grundstück (720m²) erwerben. Das vordere Grundstück (600m²) wurde bereits verkauft. Vorher waren beide Grundstücke ein Großes mit einem Besitzer.
Nun wurde in Abteilung 2 eingetragen:
Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Übertragung des Eigentums an einer Teilfläche mit einer Größe von etwas 600 qm für .......
Ist das so OK?
In Abteilung 3 an erster Stelle wurde außerdem die Bank bzw. Grundschuld des anderen Käufers hinterlegt.
320.000,00 EUR Grundschuld ohne Brief für die DSL Bank....
Darf eine fremde Bank bzw. die Finanzierung des Nachbarn im Grundbuch meines Grundstücks an erster Stelle stehen? Ich gehe davon aus, dass meine finanzierende Bank an erster Stelle stehen will.
In Abteilung 2 haben wir außerdem noch eine Grunddienstbarkeit aus dem Jahr 1935 zu Gunsten der örtlichen Wasserbetriebe. Muss man bei sowas irgendwie aufpassen? Rückmeldung der Wasserbetriebe war, dass sie die Grunddienstbarkeit noch nicht streichen wollen.