Kein Bau, da keine Baulast

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Zuletzt aktualisiert 21.12.2024
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nathi

nathi

Normalerweise ist das doch der Jackpot, wenn man Ackerland gekauft hat und das zu Bauland wird. Sehr merkwürdig...
 
P

PieWie

@SirSydom - wir sind bereits davon ausgegangen, dass der Bebauungsplan durch ist. Die Stadt hatte bereits alles veröffentlicht und auch schon diverse Bauanträge
erhalten. Es ist wohl erst im Nachhinein aufgefallen, dass der Bauantrag für den Lärmschutzwall gefehlt hat.

@nathi - das ganze ist nicht so einfach. Der besagte Eigentümer ist "kopftechnisch" nicht ganz auf der Höhe (etwas salopp gesagt). Das ist jetzt keine Beleidigung oder
so, sondern Tatsache (allerdings darf ich nicht weiter ins Detail gehen). Dieser Eigentümer hat auch so kein Problem mit der Baulast. Das einzige womit er
nicht leben kann ist, dass eventuell jemand sein Grundstück betritt um die Wall zu pflegen. Wozu es ja aber eigentlich nicht kommen wird, da sich bereits alle
Eigentümer in diesem Neubaugebiet schriftlich zur Wallpflege verpflichtet haben (auch er)! Aufgrund seiner gesundheitlichen Situation versteht er da aber
wohl nicht und der Stadt reicht das nicht (da wohl es wohl nur eine privatrechtliche Sache ist)

@ alle - wir haben sogar versucht ihm das Grundstück abzukaufen (ob geteilt, also nur den Teil mit dem Wall, oder komplett). Aber auch das versteht er halt nicht.
Er selber hat in diversen Gesprächen schon kundgetan, dass er das Grundstück am besten nie gekauft hätte.

Die ganze Situation ist wirklich tierisch zerfahren und eigentlich Reif für eine Verfilmung. Allerdings kann ich nicht verstehen, warum es keine andere Lösung
gibt. Im Grunde ist diese Baulast eine "Kollektivstrafe" (danke Bundesliga). Da sind jetzt 5 Familien (+ die Grundstück die nicht verkauft werden können) die bauen
wollen und der Baulast zugestimmt haben und es gibt eine privatrechtlich geregelte Abmachung zur Wallpflege. Aber man nimmt lieber in Kauf, dass diese
Familien darüber Pleite gehen als eine Alternative zu schaffen.
 
S

SirSydom

@PieWie
Ist der Bebauungsplan nun rechtsgültig oder nicht?
Mit welcher Begründung verweigert die Stadt denn die Bauanträge?

Manchmal verhalten sich Gemeinden auch nicht ganz rechtskonform, ggf. habt ihr einen Anspruch darauf bauen zu dürfen.

Wenn der Eigentümer des fraglichen Grundstück so geistig beschränkt ist, steht er dann evtl. unter Betreuung?
 
D

DG

Ganz grob sehe ich das Problem bei der Gemeinde, denn der Bebauungsplan ist offensichtlich _ohne_ Lärmschutzwall genehmigt. Wenn ich auf Basis dieses B-Plans einen Bauantrag stelle, ist der genehmigungsfähig.

Also ohne Gewähr und ohne Kenntnis aller Fakten: Planungsfehler der Gemeinde.

Man bekommt da auch ganz einfach Schwung rein, zumal ja schon einige Bauanträge gestellt worden sind. Die Gemeinde muss diese Bauanträge schließlich schriftlich und begründet (!) ablehnen. Diese Ablehnung nimmt man dann, geht zu einem Fachanwalt für Baurecht und dann lotet man die Chancen aus.

Hier im Forum hat das wenig Sinn, weil man dazu alle Fakten und Pläne benötigt.

Grundsätzlich könnte die Stadt den unwilligen Eigentümer auch enteignen; machen die natürlich höchst ungern, weil das die teuerste und aufwändigste Variante ist. Da kriegt man die Stadt aber nur hin, wenn man zusammen mit den anderen 5 Bauwilligen Druck macht und auch Entschädigungen für den Planungsfehler (wenn es denn einer ist) androht/geltend macht.

Zudem sehe ich die Notwendigkeit der Baulast nicht. Eine Grunddienstbarkeit reicht da mE völlig aus, die Ablehnung der Bauanträge steht dazu mE in keinem Verhältnis und diese Verhältnismäßigkeit wäre auch ein Kriterium, wenn man die Ablehnung der Bauanträge gerichtlich prüfen lassen würde.

MfG
Dirk Grafe
 
P

PieWie

@SirSydom

Mir hat man erklärt, dass wenn der Bebauungsplan veröffentliche wurde alles erledigt sei. Dem war so. Mein Verkäufer, der dort ja auch bauen möchte, hat aufgrund dessen ja seinen Bauantrag eingereicht. Die Bauanträge wurden mit der Begründung abgelehnt, dass die Grundstücke kein Bauland sind und der Erschließungsvertrag nicht durch ist. Die Erschließung würde sich nach dem Wall richten und da die Baulasten dazu nicht komplett angenommen wurden, wäre dieser Vertrag nicht erfüllt.

Was den besagten Eigentümer angeht. Laut dem was ich an Infos habe, braucht er keinen Betreuer. Er arbeitet zwar einer entsprechenden Einrichtung, aber ist komplett für sich selbst verantwortlich und darf solche Entscheidungen wohl fällen.

@ Dirk Grafe

Auf die schriftliche Ablehnung habe ich auch gepocht! Wir haben einen genehmigungsfreien Bauantrag nach § 67 Bauordnung eingereicht. Wir haben von der Stadt eine gestempelte Version direkt zurück erhalten (quasi wurde der Erhalt vermerkt). 2 Tage später hatten wir eine Nachricht auf dem AB, in der und der zuständige MA mitteilte das er unseren Bauantrag nicht bearbeiten kann und wir ihn wieder abholen sollen. Schriftlich haben wir nichts bekommen!

Wir waren bereits bei einem Anwalt und der meinte, dass wir eigentlich bauen dürften. Aufgrund der fehlenden Ablehnung. Da unsere Baufirma aber etwas schriftliches brauchte, habe ich einen Brief verfasst und um eine Bestätigung gebeten. Am Tag an dem meine gesetzte Frist ablief, habe ich eine Email von dem Sachbearbeiter bekommen der mir auf den AB gesprochen hatte (E-Mail-Auszug anbei).

Des weiteren haben wir mit einem Bekannten gesprochen, der für die Nachbarstadt die Bauanträge bearbeitet. Dieser hat sich den Fall von uns und einem Kollegen schildern lassen und kommt ebenfalls zu dem Schluss, dass wir eine Ablehnung bekommen hätten müssen. Laut seiner Meinung dürften wir ebenfalls bauen.
Er kann auch nicht verstehen warum es dieses hin und her wegen der Baulast gibt.

E-Mail-Auszug

Alle in meiner Zuständigkeit vorgelegten Bauanträge für das neue Baugebiet im Bebauungsplan 4, an der Straße, können bis heute nicht angenommen, geschweige denn, noch eine Baugenehmigung erteilt werden.
Grundlage für eine Baugenehmigung oder einer Genehmigungsfreistellung (§ 67 Bauordnung NRW) bedarf einer gesicherten Erschließung des Baugebietes im Bebauungsplan.
Diese Erschließung, welche über einen Erschließungsvertrag zwischen dem „Erschließer“ und der Stadt E geregelt sein soll, ist bis heute noch nicht rechtsgültig.
Das hat zur Folge, dass noch kein Baurecht existiert.
Im Klartext: Ohne diesen rechtswirksamen Erschließungsvertrag (gesetzliche Grundlage) sind die im Bebauungsplan ausgewiesenen Bebauungen nicht genehmigungsfähig.
Ich kann mich noch daran erinnern, dass ich mit Ihnen Telefoniert habe, mit der Intention, dass Sie Ihren Bauantrag wieder abholen können, da er unter den o.a. Gegebenheiten, nicht angenommen werden kann.
Somit erklärt sich auch, dass Sie keinerlei Eingangsbestätigungen von der Stadt E erhalten haben.


 
BauPaar

BauPaar

das mit der (Nicht-)Ablehnung sehe ich genauso - Bauanzeige -> kein "Bauverbot" -> (stillschweigende) Bauerllaubnis.

Mit dem bisherigen Schriftverkehr ist der Eingang seitens der Gemeinde ja (wenn auch nur indirekt) bestätigt worden.

Ich sehe das analog zu einem Fall, der letztens bie einer grossen gelben Autovermietung ablief - man versucht, durch Telefonate (bzw. hier E-Mails, also eben "nichts schriftliches" den eigentlich berechtigten dazu zu bringen, seine Rechte wahrzunehmen bzw. seine Ansprüche durchzusetzen, weil man selber erkannt hat, dass man (hier: die Gemeinde) einen groben Fehler gemacht hat.

Ab zum Anwalt und eindeutig beraten lassen - sollte es dann eine falsche Aussage geben, ist der wenigstens versichert

Der Anwalt kann dann auch sagen, ob es hier sinnvoll erscheint, was ich zuerst dachte: explizit von der Gemeinde einen rechtsmittelfaehige Antwort (Bescheid) zu verlangen, oder ob das gar nicht nötig ist.

Wie gesagt, die Gemeinde wird da ganz gewaltig was versaubeutelt haben, und versucht nun (mMn sehr unprofessionell) zurueckzurudern.

Viel Erfolg!
 
Zuletzt aktualisiert 21.12.2024
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