S
Schraube123
ein bekannter hat 2014 ein Grundstück gekauft und 8/2015 ein Einfamilienhaus darauf gebaut.
Nach dem das Haus fertig war, wurde ja wie Vorgeschrieben das Haus eingemessen und später wurde vom Bauaufsichtsamt im Januar 2016 die Fertigstellung bestätigt.
Seit dem wartet er auf einen Bescheid von der Stadt oder Finanzamt, damit er dafür Grundsteuer entsprechend bezahlen kann.
Es ist ein Rätzel was da schief gelaufen ist, aber ist der Hausbesitzer nun verpflichtet diesem nachzugehen oder was sollte er da jetzt am besten tun?
Ist er in der Pflicht das zu Melden? Wie ist da der Sachverhalt?
Nach dem das Haus fertig war, wurde ja wie Vorgeschrieben das Haus eingemessen und später wurde vom Bauaufsichtsamt im Januar 2016 die Fertigstellung bestätigt.
Seit dem wartet er auf einen Bescheid von der Stadt oder Finanzamt, damit er dafür Grundsteuer entsprechend bezahlen kann.
Es ist ein Rätzel was da schief gelaufen ist, aber ist der Hausbesitzer nun verpflichtet diesem nachzugehen oder was sollte er da jetzt am besten tun?
Ist er in der Pflicht das zu Melden? Wie ist da der Sachverhalt?