Q
QBenny84
Guten Morgen!
Unsere Ausgangssituation:
Seit gut 6 Monaten beschäftigen wir unseren Bauträger mit der Hausplanung und der Bauantrag wurde nun auch gestellt, sowie der Wärmebrückennachweis ausgestellt.
Verständlich, dass wir nun die erste Teilrechnung von über 10k € für diese 1. Phase erhalten haben.
Leider steht noch keine Finanzierung, da die Grundstücksteilung sehr sehr sehr viel länger dauert als geplant. Wir hoffen, dass das in den nächsten 4 - 6 Wochen erledigt ist.
Das Grundstück ist für den Kredit bei der Bank, als auch bei der KfW Bank, die Sicherheit und wir müssen warten, bis der Papierkram vom Notar erledigt ist und das Grundstück auf dem Papier uns gehört. Dann kann unser Vermittler bei der Interhyp die Kredite beantragen.
Fragen:
1.) Der KfW Antrag 153 ist wie gesagt noch nicht gestellt und wenn wir nun die Rechnung vom Bauträger bezahlen, haben wir ggf. keinen Anspruch auf den KfW 153 Kredit, weil die Bezahlung der Rechnung als "Beginn der Baumaßnahme" gewertet würde?!
2.) So wie ich das verstehe, wird der Kredit nach und nach gegen Vorlage von Rechnungen ausgezahlt. Zahlen wir diese erste Teilrechnung jetzt, wäre das VOR der Finanzierung und ich weiß nicht, ob ich das Geld dafür dann nachträglich aus dem Kredit ziehen kann?
Beste Grüße
Unsere Ausgangssituation:
Seit gut 6 Monaten beschäftigen wir unseren Bauträger mit der Hausplanung und der Bauantrag wurde nun auch gestellt, sowie der Wärmebrückennachweis ausgestellt.
Verständlich, dass wir nun die erste Teilrechnung von über 10k € für diese 1. Phase erhalten haben.
Leider steht noch keine Finanzierung, da die Grundstücksteilung sehr sehr sehr viel länger dauert als geplant. Wir hoffen, dass das in den nächsten 4 - 6 Wochen erledigt ist.
Das Grundstück ist für den Kredit bei der Bank, als auch bei der KfW Bank, die Sicherheit und wir müssen warten, bis der Papierkram vom Notar erledigt ist und das Grundstück auf dem Papier uns gehört. Dann kann unser Vermittler bei der Interhyp die Kredite beantragen.
Fragen:
1.) Der KfW Antrag 153 ist wie gesagt noch nicht gestellt und wenn wir nun die Rechnung vom Bauträger bezahlen, haben wir ggf. keinen Anspruch auf den KfW 153 Kredit, weil die Bezahlung der Rechnung als "Beginn der Baumaßnahme" gewertet würde?!
2.) So wie ich das verstehe, wird der Kredit nach und nach gegen Vorlage von Rechnungen ausgezahlt. Zahlen wir diese erste Teilrechnung jetzt, wäre das VOR der Finanzierung und ich weiß nicht, ob ich das Geld dafür dann nachträglich aus dem Kredit ziehen kann?
Beste Grüße