T
Teufelchen1985
Hallo zusammen,
ich habe schon im Internet gesucht, doch leider nicht die Antwort auf meine Detailfrage gefunden.
Wir haben die erste Rechnung des Architekten vorliegen (Leistungsphase 1-4) für den Neubau eines Kfw70 Hauses. In der Finanzierung ist der KfW153 berücksichtigt und natürlich auch bereits genehmigt. Baugenehmigung ist auch schon erteilt.
WIe sieht es nun aus, kann die Rechnung des Architektenhonorars über den KfW153 laufen? Oder muss er hierbei detailliert aufschlüsseln, welcher Betrag auf die Besonderheit des Effizienzhauses 70 fällt?
In den Bedingungen der Kfw steht ja nur:
"beim Neubau: die Bau- und Baunebenkosten (ohne Grundstückskosten) sowie die Kosten der Beratung, Planung und Baubegleitung"
Lieben Dank für die Beantwortung.
Teufelchen
ich habe schon im Internet gesucht, doch leider nicht die Antwort auf meine Detailfrage gefunden.
Wir haben die erste Rechnung des Architekten vorliegen (Leistungsphase 1-4) für den Neubau eines Kfw70 Hauses. In der Finanzierung ist der KfW153 berücksichtigt und natürlich auch bereits genehmigt. Baugenehmigung ist auch schon erteilt.
WIe sieht es nun aus, kann die Rechnung des Architektenhonorars über den KfW153 laufen? Oder muss er hierbei detailliert aufschlüsseln, welcher Betrag auf die Besonderheit des Effizienzhauses 70 fällt?
In den Bedingungen der Kfw steht ja nur:
"beim Neubau: die Bau- und Baunebenkosten (ohne Grundstückskosten) sowie die Kosten der Beratung, Planung und Baubegleitung"
Lieben Dank für die Beantwortung.
Teufelchen