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Martin..
Hallo,
wir haben einen KfW 261 Kredit mit zwei tilgungsfreien Jahren abgeschlossen und bisher noch kein Geld abgerufen. In den Bedingungen von der KfW heißt es:
"Zu beachten ist, dass die jeweils abgerufenen Beträge innerhalb von 12 Monaten vollständig für den festgelegten Verwendungszweck eingesetzt werden müssen (Mitteleinsatzfrist). Im Falle der Überschreitung dieser Frist ist vom Kreditnehmer ein Zinszuschlag zu zahlen."
Unserem Bankberater war diese "Mitteleinsatzfrist" nicht bekannt. Er meint, dass nur geprüft wird, ob das Geld innerhalb der 54 Monate programmgemäß verwendet wurde (nachgewiesen durch die "Bestätigung nach Durchführung"). Könnt ihr dazu etwas sagen?
Außerdem habe ich in den Vertragsunterlagen keine eindeutigen Informationen zum Tilgungsbeginn gefunden. Wir haben zwei tilgungsfreie Jahre vereinbart. Gelten diese zwei Jahre ab Unterschrift unter dem Kreditvertrag oder ab Vollauszahlung des Kredits?
Besten Dank!
wir haben einen KfW 261 Kredit mit zwei tilgungsfreien Jahren abgeschlossen und bisher noch kein Geld abgerufen. In den Bedingungen von der KfW heißt es:
"Zu beachten ist, dass die jeweils abgerufenen Beträge innerhalb von 12 Monaten vollständig für den festgelegten Verwendungszweck eingesetzt werden müssen (Mitteleinsatzfrist). Im Falle der Überschreitung dieser Frist ist vom Kreditnehmer ein Zinszuschlag zu zahlen."
Unserem Bankberater war diese "Mitteleinsatzfrist" nicht bekannt. Er meint, dass nur geprüft wird, ob das Geld innerhalb der 54 Monate programmgemäß verwendet wurde (nachgewiesen durch die "Bestätigung nach Durchführung"). Könnt ihr dazu etwas sagen?
Außerdem habe ich in den Vertragsunterlagen keine eindeutigen Informationen zum Tilgungsbeginn gefunden. Wir haben zwei tilgungsfreie Jahre vereinbart. Gelten diese zwei Jahre ab Unterschrift unter dem Kreditvertrag oder ab Vollauszahlung des Kredits?
Besten Dank!