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haussuche123
Hallo zusammen,
meine Frau und ich planen aktuell den Bau einer Immobilie und sind dafür auf den KFW 300 angewiesen. Nun stehen wir bei dem Bauprojekt noch ganz am Anfang und sind dabei gerade über die Förderausschlüsse gestolpert, bei denen u.a. Folgendes genannt wird:
Nun ist es so, dass meine Frau vor Kurzem im Rahmen einer Schenkung 50 % des Wohneigentums ihrer Eltern übertragen wurde. Für dieses Eigentum besteht jedoch ein notariell beurkundetes lebenslanges Wohnrecht der Eltern, d.h. wir können es definitiv nicht selbst nutzen. Jetzt stellt sich für uns natürlich die Frage, ob wir trotzdem den KFW 300 nutzen können, da hier ja ausdrücklich "selbstgenutztes, durch Nießbrauch genutztes etc." steht.
Wisst ihr dazu Näheres?
meine Frau und ich planen aktuell den Bau einer Immobilie und sind dafür auf den KFW 300 angewiesen. Nun stehen wir bei dem Bauprojekt noch ganz am Anfang und sind dabei gerade über die Förderausschlüsse gestolpert, bei denen u.a. Folgendes genannt wird:
- "Einer der Antragstellenden, deren im künftigen Haushalt wohnende Ehe- oder Lebenspartner oder deren Kinder verfügen bei Antragstellung bereits über selbstgenutztes, vermietetes, durch Nießbrauch genutztes, unentgeltlich überlassenes oder leerstehendes Wohneigentum in Deutschland"
Nun ist es so, dass meine Frau vor Kurzem im Rahmen einer Schenkung 50 % des Wohneigentums ihrer Eltern übertragen wurde. Für dieses Eigentum besteht jedoch ein notariell beurkundetes lebenslanges Wohnrecht der Eltern, d.h. wir können es definitiv nicht selbst nutzen. Jetzt stellt sich für uns natürlich die Frage, ob wir trotzdem den KFW 300 nutzen können, da hier ja ausdrücklich "selbstgenutztes, durch Nießbrauch genutztes etc." steht.
Wisst ihr dazu Näheres?