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Arizona3
Hallo liebe Forenmitglieder,
wir planen den Neubau unseres Einfamilienhauses und hoffen auf Kfw 70; aber hier erstmal unsere Eckdaten
Massivbauweise, 2 Vollgeschosse ohne Keller, WF 152 qm
Oberste Decke Gipskarton, 24cm Dämmung WLG 0,35
Porenbeton 0,09 WLG/qm k, 36,5 cm
Kunststoff-Fenster3fach Verglasung Ug=0,7W/ qmk
Fußbodenheizung Dämmung mit Styropor (Stärke ist uns noch unbekannt, klären wir aber schleunigst)
Gasbrennwerttherme
Jetzt zu unserem Problem; geplant hatten wir ursprünglich unser Haus mit Luftwärmepumpe, aber die allgemeinen Empfehlungen waren uns zu undurchsichtig. Euro empfiehlt ja auch bei fehlender genauer Energieberechnung doch auf eine Luftwärmepumpe zu verzichten.
Unser Energieausweis wurde aber noch mit Luftwärmepumpe gerechnet mit folgendenenden. Ergebnis:
qp = 47,51 kWh/qma
HT =0,30 W/qmK
Wärmeenergiebedarf Gebäude= 12168kwh
Damit sind die um 15% verschärften Anforderungswerte eingehalten und KfW 70'wäre Mgl.
Verschlechtern sich durch Einsatz der Gasbrennwerttherme diese Werte so erheblich, dass KfW nicht mehr möglich würde? Nach Auskunft einer Mitarbeiterin d. Energieberaters wäre das nur mit 2 oder 3 Solarthermieanlage möglich. Supergenaue Auskunft!!!!!
wir verstehen das im Zusammenhang mit der 15% Regel nicht. Uns raucht der Kopf...
Wer kann uns helfen?
wir planen den Neubau unseres Einfamilienhauses und hoffen auf Kfw 70; aber hier erstmal unsere Eckdaten
Massivbauweise, 2 Vollgeschosse ohne Keller, WF 152 qm
Oberste Decke Gipskarton, 24cm Dämmung WLG 0,35
Porenbeton 0,09 WLG/qm k, 36,5 cm
Kunststoff-Fenster3fach Verglasung Ug=0,7W/ qmk
Fußbodenheizung Dämmung mit Styropor (Stärke ist uns noch unbekannt, klären wir aber schleunigst)
Gasbrennwerttherme
Jetzt zu unserem Problem; geplant hatten wir ursprünglich unser Haus mit Luftwärmepumpe, aber die allgemeinen Empfehlungen waren uns zu undurchsichtig. Euro empfiehlt ja auch bei fehlender genauer Energieberechnung doch auf eine Luftwärmepumpe zu verzichten.
Unser Energieausweis wurde aber noch mit Luftwärmepumpe gerechnet mit folgendenenden. Ergebnis:
qp = 47,51 kWh/qma
HT =0,30 W/qmK
Wärmeenergiebedarf Gebäude= 12168kwh
Damit sind die um 15% verschärften Anforderungswerte eingehalten und KfW 70'wäre Mgl.
Verschlechtern sich durch Einsatz der Gasbrennwerttherme diese Werte so erheblich, dass KfW nicht mehr möglich würde? Nach Auskunft einer Mitarbeiterin d. Energieberaters wäre das nur mit 2 oder 3 Solarthermieanlage möglich. Supergenaue Auskunft!!!!!
wir verstehen das im Zusammenhang mit der 15% Regel nicht. Uns raucht der Kopf...
Wer kann uns helfen?