KfW - Bau ist es nötig oder nicht?

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T_im_Norden

2021/22 sind keine Passivhäuser, da hier die bisherigen Energieeinsparverordnung Häuser weiter laufen.
 
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parcus

Corona hatte das Gebäudeenergiegesetz nur verzögert.

Zitat Energieeinsparverordnung-online:

Verkündung und Inkrafttreten:
NEU:
Wie wir heute (24. Juni 2020) aus Regierungskreisen erfahren haben, wird das Gebäudeenergiegesetz voraussichtlich noch im Juni, bzw. spätestens im Juli im
Bundesgesetzblatt verkündet.


Inkrafttreten wird das Gesetz am "... ersten Tages des dritten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats." Bei Verkündung im Juni, also ab 1. September 2020 und bei Verkündung im Juli erst am 1. Oktober 2020. Somit hätten Bauherren, Planer und Softwarehersteller bis dahin Zeit, sich auf das Gebäudeenergiegesetz umzustellen.
 
Zuletzt bearbeitet:
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T_im_Norden

Die deutsche Umsetzung der „ Niedrigstenergiehäuser“ ist genauso das die bisherigen Anforderungen als ausreichend gelten.

Das bedeutet auch keine Verschärfungen der energetischen Anforderungen
 
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T_im_Norden

Steht so im Entwurf, kann man auch mit Google über „was ändert sich Gebäudeenergiegesetz“ finden.
Hauptvorteil ist die Vereinfachung der Anträge und Rechenmethoden (Wärmebrücken z.B.)
Anwendungen von bestimmten DIN und ähnlichem.
Anrechnung von Photovoltaik bei Gebäuden um die 15 % zu erreichen.
 
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parcus

Im Entwurf steht auch:

So liegt der Endenergiebedarf eines Neubaus nach Gebäudeenergiegesetz bei 45 bis 60 Kilowattstunden pro Quadratmeter Nutzfläche. Aber dazu wurde noch ein Kompromiss gefunden.
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Eine Überprüfung ist für 2023 empfohlen, also tritt ggf. ein Wertverlust immer noch für einen Neubau ein.
Architekten sind i.d.R. durch ihre Kammern darauf hingewiesen, ab 2019 die Bauherren entsprechend zu informieren, damit keine Schadensersatzansprüche an die Architekten gestellt werden können.

Ich werde sehen, ob es bei den gleichen Ergebnissen bleibt
Das neue Beiblatt II zu den Wärmebrücken ist bereits draußen und ggf. in der Anwendung.
 
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Zuletzt aktualisiert 29.11.2024
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