KFW- Förderung bei einer Eigentumswohnung/ Einstufung

4,40 Stern(e) 5 Votes
N

nordanney

Es wird immer das Gebäude nach Anzahl der Wohneinheiten gefördert.
Machen wir es doch bitte genau. Das gesamte Gebäude muss einen Standard X erreichen, damit die einzelnen Wohnungen eine Förderung bekommen können, sofern diese auch von den jeweiligen Eigentümern beantragt wird.

Beispiel aus der Praxis: Neubau Mehrfamilienhaus-Anlage mit Vollsortimenter im EG. Wohnbereich Grundstück. nach KfW 55 geplant, jedoch macht die Gewerbeeinheit im EG Probleme, da durch den Eingangsbereich bzw. die Glasfronten nur diese Einheit nicht den KfW 55 Vorgaben entspricht. Ergebnis ist, dass durch diesen Edeka/REWE für in dem Beispiel über 100 Wohneinheiten keine Förderung beantragt werden konnte.
 
P

parcus

Gilt nur zu dem Beispiel von
nordanney

Auszug KfW aus den FAQ

Systemgrenzen, gemischt genutzte Gebäude

Ist nach § 22 Energieeinsparverordnung für ein gemischt genutztes Gebäude eine
getrennte Betrachtung der Gebäudeteile mit Wohn- und mit
Nichtwohnnutzung nicht erforderlich, ist der Nachweis für ein
KfW-Effizienzhaus dem gemäß für das Gesamtgebäude zu führen.
Sind die Gebäudeteile nach § 22 Energieeinsparverordnung jedoch getrennt zu
betrachten, ist entsprechend auch der Nachweis eines
KfW-Effizienzhauses für einen Gebäudeteil getrennt zu führen.
Die Berücksichtigung trennender Bauteile erfolgt dabei nach
Anlage 1 Nummer 2.6 Energieeinsparverordnung.
Bei der Mischnutzung sind folgende Fälle zu unterscheiden:
• Wenn das Gebäude überwiegend zu Wohnzwecken genutzt
wird (> 50 % der Gebäudenutzfläche), handelt es sich
grundsätzlich um ein Wohngebäude. In diesem Fall ist der
Wohngebäudeteil nach § 22 Absatz 1 Energieeinsparverordnung dann getrennt zu
bilanzieren, wenn für den Nichtwohngebäudeteil die folgenden
drei Kriterien erfüllt sind:
- Die Nutzung ist nicht wohnähnlich und
- die technische Ausstattung des Nichtwohngebäudeteils
unterscheidet sich wesentlich von der der Wohnnutzung
(z. B. zusätzliche Lüftungstechnik, Kühlung, etc.) und
- der Flächenanteil der Nichtwohnnutzung an der
Gebäudenutzfläche ist erheblich (im Allgemeinen > 10 %).
• Wenn das Gebäude überwiegend zu Nichtwohnzwecken
genutzt wird (> 50 % der beheizten oder auch gekühlten
Nettogrundfläche), handelt es sich grundsätzlich um ein
Nichtwohngebäude. Für die Bilanzierung gelten nach
§ 22 Absatz 2 Energieeinsparverordnung folgende Regeln:
- Ist der Anteil der Flächen mit wohnähnlicher Nutzung
unerheblich (im Allgemeinen < 10 %), ist das Gebäude
insgesamt als Nichtwohngebäude zu bilanzieren.
- Ist der Anteil der Wohnnutzung erheblich (im Allgemeinen
> 10 %), ist für den Wohngebäudeteil ein getrennter
Nachweis zu führen.
Die Voraussetzungen, unter denen die Gebäudeteile gemischt
genutzter Gebäude entweder gemeinsam oder getrennt zu
betrachten sind, kommentiert die Auslegung XI-27 zu
§ 22 Energieeinsparverordnung 2009 (gemischt genutzte Gebäude).
Die Bewertung und Feststellung der für ein gemischt genutztes
Gebäude jeweils erforderlichen Betrachtung erfolgt durch den
Energieeffizienz-Experten auf Basis der gesetzlichen bzw.
ordnungsrechtlichen Bestimmungen.
 
J

Jimjo2203

Danke erstmal für die netten Nachrichten, hatten heute das Gespräch mit dem Bauträger, er sagte sie bauen nach KFW Standard. Jetzt ist die Frage was ist die Definition KFW- Standard heutzutage? Er wusste aber nicht in welche Richtung und teilte mit, dass die Baubeantragung, noch vor dieser neuen Förderung stattgefunden hat, also im letzten Jahr. Muss er einen Antrag stellen bei der KFW um nachzuweisen ob es in Richtung KFW 55 geht oder eher 40 bzw. Weil wenn wir beispielsweise einen Kreditantrag stellen, bei der Bank leitet die ja dann auch den für die KFW ein also den 153er. Müssen wir dafür schon vom Bauträger einen Bescheid haben der besagt, dass es in Richtung KFW 55,40 geht? Oder reicht es, wenn wir einfach im Nachhinein einen Energie-Experten engagieren wie von der KFW gewünscht.

vielen Dank im Voraus
 
P

parcus

Ihr müsst die Bestätigung zum Antrag (BZA) bei der KfW von dem Energieberater des Bauträgers eurer Hausbank vorlegen.
Dort steht auch drin ob KfW55 Standard oder besser.
 
Zuletzt aktualisiert 29.11.2024
Im Forum Bau-Förderung / KfW-Förderung / Zuschüsse Hausbau gibt es 836 Themen mit insgesamt 16952 Beiträgen


Ähnliche Themen zu KFW- Förderung bei einer Eigentumswohnung/ Einstufung
Nr.ErgebnisBeiträge
1Doppelte KFW 297 Förderung durch zwei Wohneinheiten? 16
2Kfw-Kredit in 2017 bei einem Energieeinsparverordnung 2016 Haus 17
3Ausschluss Förderung / Kaufvertrag unterschrieben vor KFW Zuschuss 10
4Neubau mit Einliegerwohnung - GU schränkt Vermietung und KfW Förderung ein 51
5Ist die Energieeinsparverordnung 2014 ein KfW Standard? 24
6Kamin ab 01.04.16 bei KFW 55 nicht mehr erlaubt ? 19
7KFW 300 Berechnung Haushaltseinkommen 11
8Bau nach Energieeinsparverordnung / GEG, Einschätzung KfW55 19
9Gasheizung + Photovoltaik ohne Nachweis möglich 15
10KfW-Kredit noch zu retten / zu ändern? 10
11Bau und Leistungsbeschreibung - Vertrag noch Energieeinsparverordnung 2014 15
12KfW-55 Haus können wir noch rein rutschen? 14
13Wo lohnt sich Überbietung der Energieeinsparverordnung Vorgaben am ehesten? 14
14KFW55 Förderung + BAFA Förderung 57
15Mehrfamilienhaus nach Energieeinsparverordnung oder KFW55 bauen?? 29
16Einfamilienhaus mit KfW55/Kontrollierte-Wohnraumlüftung oder Energieeinsparverordnung-Standard - Erfahrungen-Meinungen? 22
17Energieeinsparverordnung bzw. Wärmeschutznachweis Angebot 17
18Doppelhaushälfte mit 2 Wohneinheiten KFW 10
19Kauf Einfamilienhaus Neubau Energieeinsparverordnung Standard perspektivisch ausreichend? 24
20Hauskosten je KFW Stufe pro m² 32

Oben