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nocontrol79
Hallo zusammen!
Wir haben vor ein geerbtes Einfamilienhaus (BJ 1982) zu sanieren. Im Zuge der Sanierung wollen wir auch das Wohnzimmer mit einem 36qm Anbau nach hinten in den Garten erweitern.
Jetzt bin ich bei der KfW im Förderprogramm 261 auf den folgenden Passus gestoßen:
"Mit diesem Förderkredit unterstützen wir Sie auch, wenn Sie eine bisher nicht bewohnte Fläche in eine Wohnfläche umwidmen."
Im Detail heißt das laut Infoblatt der KfW (Abschnitt 1.5):
"Die Erweiterung bestehender Wohngebäude, z. B. durch einen Anbau, oder der Ausbau von vormals nicht beheizten Räumen, z. B. Dachgeschossausbau, ist über die BEG EM sowie über die BEG WG als Sanierung förderfähig."
Ich bin nun etwas irritiert, weil ich der Meinung war, dass man die Kredite im Programm 261 nur erhält, wenn man einen Effizienzhausstandard als Gesamtstufe erreicht. Oder wie darf man dann diese Maßnahme mit dem Anbau einordnen? Ich meine der Anbau wird natürlich nach den aktuellen Gebäudeenergiegesetz-Vorschriften entsprechend erstellt, aber eine komplette Effizienzhausstufe erreichen wir dadurch ja nicht. Wird dann der Anbau nur förderfähig, wenn er an ein bestehendes Effizienzhaus angebaut wird??
Viele Grüße,
Chris
Wir haben vor ein geerbtes Einfamilienhaus (BJ 1982) zu sanieren. Im Zuge der Sanierung wollen wir auch das Wohnzimmer mit einem 36qm Anbau nach hinten in den Garten erweitern.
Jetzt bin ich bei der KfW im Förderprogramm 261 auf den folgenden Passus gestoßen:
"Mit diesem Förderkredit unterstützen wir Sie auch, wenn Sie eine bisher nicht bewohnte Fläche in eine Wohnfläche umwidmen."
Im Detail heißt das laut Infoblatt der KfW (Abschnitt 1.5):
"Die Erweiterung bestehender Wohngebäude, z. B. durch einen Anbau, oder der Ausbau von vormals nicht beheizten Räumen, z. B. Dachgeschossausbau, ist über die BEG EM sowie über die BEG WG als Sanierung förderfähig."
Ich bin nun etwas irritiert, weil ich der Meinung war, dass man die Kredite im Programm 261 nur erhält, wenn man einen Effizienzhausstandard als Gesamtstufe erreicht. Oder wie darf man dann diese Maßnahme mit dem Anbau einordnen? Ich meine der Anbau wird natürlich nach den aktuellen Gebäudeenergiegesetz-Vorschriften entsprechend erstellt, aber eine komplette Effizienzhausstufe erreichen wir dadurch ja nicht. Wird dann der Anbau nur förderfähig, wenn er an ein bestehendes Effizienzhaus angebaut wird??
Viele Grüße,
Chris