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dobabau
Hallo liebe Foren-Gemeinde,
wir werden (hoffentlich) bald unser Grundstück kaufen und mit der Hausplanung anfangen. Nun setze mich Grundsatzthemen auseinander und möchte euch um Hilfe bei der Aufklärung meines "KfW Verständnissproblems" bitten.
Auf der KfW Homepage steht folgender Satz geschrieben:
"Ein KfW-Effizienzhaus 100 entspricht den Vorgaben der Energieeinsparverordnung für den Neubau. Ein KfW-Effizienzhaus 70 hat einen Jahresprimärenergiebedarf von nur 70 % eines vergleichbaren Neubaus nach Energieeinsparverordnung, ein KfW-Effizienzhaus 55 sogar nur 55 %."
Mit der neuen Fassung der Energieeinsparverordnung 2014 (aka Energieeinsparverordnung 2016) wird neben anderen Neuerungen grob gesagt der Max. zulässige Primärenergiebedarf um 25% gesenkt. Folglich müssten dann ja auch die KfW Hausbezeichnungen angepasst werden, oder täusche ich mich da?
Ich lese häufig etwas in Richtung "KfW55 bleibt KfW55". Müsste es nicht eher so sein, dass das KfW55@Energieeinsparverordnung 2014 in etwa das zukünftige KfW70@Energieeinsparverordnung 16 sein wird?
Auf der Homepage lese ich jedoch auch:
Heisst das nun, dass das erstgenannte Zitat (prozentuale Abhängigkeit der Geldenden Gesetzgebung) damit hinfällig ist? Ich hoffe ja, denn sonst wäre das erste förderfähige Bauobjekt eines, dass nur 55% der nach "Energieeinsparverordnung 2016" zulässigen Primärenergie benötigt. Ich möchte mein Haus mit Gas + Solarthermie + Kontrollierte-Wohnraumlüftung bauen, ich denke so brauche ich mir über KfW Förderungen keine Gedanken mehr machen...
Vielen Dank im voraus für eure Antworten!
wir werden (hoffentlich) bald unser Grundstück kaufen und mit der Hausplanung anfangen. Nun setze mich Grundsatzthemen auseinander und möchte euch um Hilfe bei der Aufklärung meines "KfW Verständnissproblems" bitten.
Auf der KfW Homepage steht folgender Satz geschrieben:
"Ein KfW-Effizienzhaus 100 entspricht den Vorgaben der Energieeinsparverordnung für den Neubau. Ein KfW-Effizienzhaus 70 hat einen Jahresprimärenergiebedarf von nur 70 % eines vergleichbaren Neubaus nach Energieeinsparverordnung, ein KfW-Effizienzhaus 55 sogar nur 55 %."
Mit der neuen Fassung der Energieeinsparverordnung 2014 (aka Energieeinsparverordnung 2016) wird neben anderen Neuerungen grob gesagt der Max. zulässige Primärenergiebedarf um 25% gesenkt. Folglich müssten dann ja auch die KfW Hausbezeichnungen angepasst werden, oder täusche ich mich da?
Ich lese häufig etwas in Richtung "KfW55 bleibt KfW55". Müsste es nicht eher so sein, dass das KfW55@Energieeinsparverordnung 2014 in etwa das zukünftige KfW70@Energieeinsparverordnung 16 sein wird?
Auf der Homepage lese ich jedoch auch:
- Auf Grund der gestiegenen Anforderungen gemäß Energieeinsparverordnung 2014 entfällt die KfW-Förderung für den Standard "KfW-Effizienzhaus 70".
- Dafür wird - neben den bereits bestehenden Förderstandards KfW-Effizienzhaus 55 und 40 - ein weiterer Standard "KfW-Effizienzhaus 40 Plus" mit einem attraktiven Tilgungszuschuss angeboten.
Heisst das nun, dass das erstgenannte Zitat (prozentuale Abhängigkeit der Geldenden Gesetzgebung) damit hinfällig ist? Ich hoffe ja, denn sonst wäre das erste förderfähige Bauobjekt eines, dass nur 55% der nach "Energieeinsparverordnung 2016" zulässigen Primärenergie benötigt. Ich möchte mein Haus mit Gas + Solarthermie + Kontrollierte-Wohnraumlüftung bauen, ich denke so brauche ich mir über KfW Förderungen keine Gedanken mehr machen...
Vielen Dank im voraus für eure Antworten!