Kniestock maximale Höhe jeder sagt was anderes

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ucsg1234

Liebe Mitglieder vom Hausbau Forum,

es geht um die maximal erlaubte Höhe des Kniestock welcher als realistisch zu betrachten ist.
Wir sind mit dem B Plan zu unterschiedlichen Anbietern von fertig Häusern aber auch zu einem Architekten gegangen, welcher für eine weitere Firma Massivhäuser verkauft. Jeder hat uns auf grund der Vorliegenden Infos unterschiedliche Höhen genannt. Ich meine die tatsächliche Höhe nach dem Bau, innen gemessen. Also wenn ich in das fertige Haus gehe und den Zollstock an die Wand halte.

Anbei die Eckdaten und Auszüge aus dem B Plan:
I Grundflächenzahl 0,3
o Geschossflächenzahl 0,3
SD 30-45 grad
SHüS2: 0,5 m
FHüS2: 9m

Ich würde mich über eine weitere EInschätzung freuen und bin gepannt, vielleicht gibt es ja eine logische Erklärung warum manche sagen, 90cm (Massivhaus Anbieter) und 1,20m Fertighaus anbieter. Liegt es an der Bauweise oder an der unerfahrenheit der Vertriebler?

Hier noch ein paar mehr Infos aus dem B Plan:
0.1 DÄCHER
10.1.1 Im Plangebiet sind je nach Kennzeichnung in der Planzeichnung Satteldächer (SD), Pultdächer (PD) oder Flachdächer
(FD) zulässig. Satteldächer dürfen abgewalmt werden (Vollwalm, Krüppelwalmdach, Pyramidendach).
10.1.2 Sofern im Folgenden nichts anderes bestimmt ist, sind Dächer mit roten bis rot-braunen, grauen oder anthrazitfarbenen
Ton- oder Betonpfannendeckungen auszuführen. Dachdeckungen dürfen keine reflektierenden Oberflächen besitzen. Begrünte
Dächer sind ebenfalls zulässig. Auf Gebäuden mit mehr als 2 Wohneinheiten sowie in den Gebieten WA(S) und in der Fläche
für Gemeinbedarf (KiTa) sind begrünte Dächer festgesetzt, sofern die Dachneigung geringer als 20 Grad ist. Auf Gebäuden mit
mehr als 2 Wohneinheiten dürfen Vollgeschosse zu max. 25 % von Terrassen und begrünten Flachdächern überdeckt werden.
10.1.3 Dächer von Nebenanlagen und Garagen dürfen abweichend von den Punkten 10.1.1-10.1.2 Sattel- und Pultdächer mit
Dachneigungen von 0 bis 45 Grad besitzen. Dächer von Nebenanlagen mit Grundflächen von mehr als 6 m² und von Garagen
sind zu begrünen.
10.1.4 Die Breite von Dachgauben, Dachloggien und Dachfenstern darf je Seite max. 33 % der Traufbreite messen. Sie
müssen in der Dachneigung gemessen mindestens 1 m Abstand vom First und mind. 2 m von Ortgängen einhalten.
10.1.5 Im gesamten Plangebiet sind flächige, in der Dachneigung angeordnete, nicht reflektierende solaranlagen (Solarthermie
und Photovoltaik) zulässig. Sie dürfen max. 70 % einer Dachfläche überdecken und müssen gegenüber Traufen, Ortgängen und
Firsten mindestens einen Abstand von 1 m - gemessen in der Dachneigung - einhalten.
10.2 FASSADEN / WÄNDE / NEBENANLAGEN / GARAGEN
10.2.1 Die Fassaden der Hauptbaukörper im Plangebiet sind mit Ziegel, Backsteinen, Putz oder anderen Materialien in
hellroten, roten bis rotbraunen Farbtönen zu gestalten.
10.2.2 Für maximal 30 % der jeweiligen Fassadenfläche eines Hauptbaukörpers sowie für Nebenanlagen, Sichtschutzwände
und Garagen- und Carportaußenwände sind zusätzlich Oberflächen anderer Materialien mit den Farben Rot, Rotbraun und
Biege sowie in Dunkelweiß und Grau zulässig.
10.2.3 Garagen und Carports sind in mind. 3 m Abstand von Straßengrenzen zu errichten
 
11ant

11ant

Anbei die Eckdaten und Auszüge aus dem B Plan:
I Grundflächenzahl 0,3
o Geschossflächenzahl 0,3
SD 30-45 grad
SHüS2: 0,5 m
FHüS2: 9m
Am besten nennst Du mal (nicht als Link ! / z.B. im Format "Posemuckel Nr. 234 Wiesengrund II") den Bebauungsplan. Ich orakele mal, daß darin eine S2 genannte Bezugshöhe vorgibt, wo maximal die Sockel- und die Firsthöhe zu liegen kommen dürfen. Achteinhalb Meter Haushöhe dazwischen klingen vermeintlich großzügig, aber Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl identisch bei 0,3 lassen vermuten, daß das "I" Vollgeschoss sehr ernst gemeint ist. Vor meinem geistigen Auge erscheint ein steiles Satteldach mit viel Drempel und wenig bis keinem Kniestock.
 
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ucsg1234

Am besten nennst Du mal (nicht als Link ! / z.B. im Format "Posemuckel Nr. 234 Wiesengrund II") den Bebauungsplan. Ich orakele mal, daß darin eine S2 genannte Bezugshöhe vorgibt, wo maximal die Sockel- und die Firsthöhe zu liegen kommen dürfen. Achteinhalb Meter Haushöhe dazwischen klingen vermeintlich großzügig, aber Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl identisch bei 0,3 lassen vermuten, daß das "I" Vollgeschoss sehr ernst gemeint ist. Vor meinem geistigen Auge erscheint ein steiles Satteldach mit viel Drempel und wenig bis keinem Kniestock.
Vielen Dank für deine schnelle Reatkion! Echt toll, wenn eine Community so aktiv ist. Ich hoffe, dass wir hier zukünftig einen tollen Austausch haben.
Nun aber zum Bauvorhaben: Ja die meinen das auch echt ernst mit dem I Vollgeschoss, die Frage ist einfach, was können wir effektiv rausholen im 1 OG. Gib mal bei Google bitte ein: Schönberg-Bebauungsplan-67-vorläufiger-Rechtsplan.pdf
Danke für Deine Mühe!
 
11ant

11ant

Gib mal bei Google bitte ein: Schönberg-Bebauungsplan-67-vorläufiger-Rechtsplan.pdf
Ich soll jetzt aber doch wohl nicht die dreißig Abschnitte des Bebauungsplanes alle mit Deinen Angaben aus der Nutzungsschablone abgleichen. Füge hier mal einen Ausschnitt ein, auf dem das Grundstück identifizierbar wird.
Ja die meinen das auch echt ernst mit dem I Vollgeschoss, die Frage ist einfach, was können wir effektiv rausholen im 1 OG.
Das OG wird auf jeden Fall ein DG sein. Bedenke, daß man den Kniestock besser optimiert statt maximiert !
Es kann klüger sein - zumal hier an "I" nicht zu rütteln sein wird - sich mit einem Drempel anzufreunden, anstatt womöglich Kniestock und Drempel hintereinanderzuschalten (außer evtl. partiell z.B. im Bad).
 
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ucsg1234

Ich soll jetzt aber doch wohl nicht die dreißig Abschnitte des Bebauungsplanes alle mit Deinen Angaben aus der Nutzungsschablone abgleichen. Füge hier mal einen Ausschnitt ein, auf dem das Grundstück identifizierbar wird.

Das OG wird auf jeden Fall ein DG sein. Bedenke, daß man den Kniestock besser optimiert statt maximiert !
Es kann klüger sein - zumal hier an "I" nicht zu rütteln sein wird - sich mit einem Drempel anzufreunden, anstatt womöglich Kniestock und Drempel hintereinanderzuschalten (außer evtl. partiell z.B. im Bad).
Verstehe, Drempel ist nicht so das, was wir uns aktuell vorstellen, mal sehen ob wir uns damit noch anfreunden könnten. Aber ein Kniestock wäre wünschenswert. Bei der Geschossflächenzahl ist mal halt eingeschränkt. Ziel ist es halt, dass nicht 50% der Zimmer oben unter 2,20 sind.

Anbei das Bld
kniestock-maximale-hoehe-jeder-sagt-was-anderes-526318-1.png
 
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11ant

Bei der Geschossflächenzahl ist mal halt eingeschränkt.
Nein, die Geschossflächenzahl allein macht die Einschränkung nicht, die Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl jeweils bei 0,3 sind ja lediglich Maximalwerte. Wenn es nur nach denen ginge, wäre bei einer tatsächlich ausgenutzten Grundflächenzahl von 0,15 eine "Stadtvilla" möglich. Eine Traufhöhenbeschränkung gibt es hier nicht, somit steht dem bei 9,00 m Gebäudehöhe nur das "I" Vollgeschoss entgegen, denn ein 30° Satteldach könnte da ggf. noch über der OG-Decke beginnen.
Laut Deinem Bildausschnitt liegt der Fall klar: die Bezugshöhe sind 7,99 Meter und somit liegt die Sockelhöhe maximal bei 8,49 Meter und die Firsthöhe bei 16,99 Meter. Höhenmäßig sehe ich hier im Nichtvollgeschoss die dickste Einschränkung. Mein größerer Bauchschmerz wären die Bäume und die beiden Parkflächen.
 
Zuletzt aktualisiert 17.11.2024
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