Kran vom Nachbarn auf meinem Grundstück

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S

Scout

ich würde einfach den eigenen GU als Vorwand für den Vertrag vorschieben: man selber sieht das ja gelassen aber der GU kennt den GU des Nachbarn von einer anderen Baustelle und drängelt deswegen damit er nicht noch mal in so eine Bredouille gerate...welche und wieso weiss ich nicht aber der GU ist ja der Profi und ich selber Laie.

Also daher einfach hier ein selbstgeschriebenes Papier, stehen ja eigentlich nur Selbstverständlichkeiten darauf. Bitte unterschreiben, danach mach ich noch den Sixpack zusammen mit dir auf. Prost! Wie planst du denn die Grenzmauer, kann man da vielleicht was zusammen machen? Oder sich den Bagger für den Garten teilen?

Und fertig.
 
S

Sheldor

Wow, vielen Dank für die vielen Antworten. Ich möchte gerne unserem Nachbarn aushelfen. Aber was mich bedenklich stimmt, sind die Hinweise von Mottenhausen. Bedeutet das Stellen eines Krans Bautätigkeit? Wir würden ja (für unser Vorhaben) natürlich noch keinen Baubeginn melden wollen. Unsere Bauherrenhaftpflicht beginnt auch erst später. Wie ist das, wenn z.B. nur Mutterboden abgeschoben wird für die Stelle, das ist dann doch auch eine Bautätigkeit, oder? Im strengeren Sinne fragt ja wahrscheinlich niemand, warum bei uns Mutterboden abgeschoben wird (d.h. für den Kran des Nachbarn), sondern das Bauamt würde nur feststellen, dass eben Boden abgeschoben wird. Kann das vielleicht noch jemand kommentieren?
 
S

Sheldor

Unser eigener Kran passt wahrscheinlich (...) in unseren eigenen Vorgarten. Unser Haus steht etwas weiter hinten. Außerdem bauen wir ein Fertighaus, da ist der Kran auch schnell wieder weg, falls er tatsächlich z.B. mit auf den Bordstein muss.
 
11ant

11ant

Das Kranstellen des Nachbarn auf Eurem Grundstück würde ich nicht als Eure Bautätigkeit ansehen. Bedenkenswert fand ich allerdings den Hinweis auf die Feststellung der "ursprünglichen" Geländehöhen vor Veränderungen für den Kranplatz - jedenfalls, wenn sich Höhenbegrenzungen für Euer Haus auf solche Geländehöhen beziehen.
 
Y

ypg

Da werden jetzt aber auch wieder völlig paradoxe Szenerien beschrieben, die anderweitig abgesichert sind und eher zu Kellerkindern mit Stock im Rücken wie auch Halskrause passen. Lasst mal die Kirche im Dorf und seid der Mensch, den Ihr als Nachbarn haben wollt.
Ein Vertrag mit Nachbarn sichert auch keine weiteren Häufchen auf dem Grundstück, die sind dann mal einfach da - ob mit oder ohne Vertrag von wem auch immer. Wer Eigentum besitzt, hat mehr Sorgen als diejenigen, die kein Eigentum haben - so war es bis jetzt immer
Ich bin da bei @bortel und @Grantlhaua
Macht Ihr auch einen Vertrag mit dem Nachbarn, wenn Ihr seine Blumen im Urlaub giesst? Könnt ja sein, dass Ihr etwas kaputt macht oder die Pflanze eingeht...
 
Zauberwesen

Zauberwesen

Aber wie gesagt, hier aufm Dorf reicht da normalerweise n Handschlag, das gilt hier noch wie ein Vertrag. Ich hab auch bei den wenigstens Handwerkern eine offizielle Auftragserteilung unterschrieben, Handschlag hat da gereicht.
Ein solcher "Handschlag" ist juristisch gesehen ebenso ein "Vertrag" wie ein 20-seitiges Dokument. Nur die Beweisfähigkeit ist (zumindest ohne Zeugen) logischerweise deutlich erschwert. dem zufolge hast du auch mit den Handwerkern rechtlich bindende Verträge abgeschlossen - nur halt mündlich.
 
Zuletzt aktualisiert 29.11.2024
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