Kurz vor Grundstückskauf: Bauschutt/ Absteckung/ Grundstückshöhe

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IronBen

Hallo zusammen,

Meine Frau und ich stehen kurz vor dem Kauf eines Grundstücks (Notartermin wird wohl im Mai sein, zugesagt haben wir schon und Bestätigung erhalten).


1) Bauschutt auf unserem Grundstück
Nun bin ich heute am Grundstück vorbeigegangen und sehe, dass der zukünftige Nachbar gerade seine Terrasse + Einfahrt + Hauseingang pflastert und den dabei entstehenden Bauschutt auf "unser" Grundstück abgelädt.

Was kann man da am besten machen? Noch ist es ja nicht unser Grundstück, aber ich sehe ehrlich gesagt nicht ein, seinen Müll zu entsorgen! Das Grundstück kaufe ich von einem Bauunternehmen, ggf. sollte ich die über die Sachlage informieren und in den Vertrag mit aufnehmen lassen, dass die noch für die Entsorgung des Schutts sorgen?!

2) Überbauung unseres Grundstücks
Da einer der "Markierungspfeiler" der Grundstücksgrenzen fehlt, hat der Nachbar scheinbar jetzt einen "Ersatz" aufgestellt, welcher meiner Meinung nach jedoch definitiv auf unserem zukünftigen Grundstück liegt. Seine Terrasse baut er jetzt teilweise auf unserem Grundstück ...

Wird beim Kauf bzw. Hausbau unser Grundstück noch mal genau abgesteckt? Oder muss ich das separat beantragen? Was kostet so etwas?

3) Grundstückshöhe des Nachbars
Das Erdreich, welches bei seinem Haus über geblieben ist, hat er gleichmäßig auf seinem Grundstück verteilt, so dass dieses nun ~20cm höher als unser Grundstück ist (ein Teil des Erdreichs ist auch auf unserem Grundstück gelandet, aber das soll mir egal sein...). Grundsätzlich habe ich damit kein Problem, aber besteht nicht die Gefahr, dass bei Regen das komplette Regenwasser zu uns runterläuft und auch gut Erde mit auf unser Grundstück spült?!


Ich bedanke mich schon einmal bei euch für alle Antworten!
 
D

DG

Hallo Ben,

zu 1) Bauschutt:

Du bist selbstverständlich nicht für die Entsorgung des Bauschutts vom Nachbarn zuständig und erwirbst vom BU ein bebaubares, lastenfreies Grundstück. Da sehe ich aber kein Problem, der Nachbar wird Dein Grundstück vermutlich nur kurz zur Zwischenlagerung nutzen. Das sollte in einem kurzen Telefon-Gespräch mit BU und Nachbar zu klären sein.

zu 2) Grundstücksgrenze

a) Wenn Grundstücksabmarkungen (Grenzsteine o.ä.) zerstört oder verändert werden, ist grundsätzlich derjenige dafür haftbar, der die Markierung zerstört hat. Faktisch kriegt man den aber kaum zu fassen, d.h.,
b) Du kaufst Dein Grundstück diesbezüglich "gekauft wie gesehen", also uU ohne eine einzige sichtbare/vorhandene Grenzmarkierung, es sei denn, Du lässt im Kaufvertrag festschreiben, dass die Grenzen entweder angezeigt/freigelegt oder aber neu gesetzt werden - was wiederum der BU nicht will, denn
c) eine Wiederherstellung der Grenzpunkte pro 50m Grenzlänge kostet in NRW in Baugebieten ganz grob 650€ brutto aufwärts.

Diese Kosten können dann wiederum privatrechtlich (Baugesetzbuch) anteilig von den betroffenen Nachbarn eingezogen werden, was aber leicht zu deutlich Eintrübungen des Nachbarverhältnisses führen kann - sollte man also nur tun, wenn man mit dem Nachbarn eh abgeschlossen hat.

Eine Grenzanzeige mit Holzpflöcken/Farbmarkierungen etc. - ohne Neuabmarkung der Grenzpunkte - ist idR günstiger zu haben.

Fraglich ist hier, wer die Markierung gesetzt hat und ob die bestehende Markierung korrekt ist oder nicht. Falls nicht - und die Terrasse wird tatsächlich gerade basierend auf der inkorrekten Grenzmarkierung errichtet - sollte Dein Nachbar ein eklatantes Interesse an einer Klärung haben. Sollte es sich um ein neu vermessenes Baugebiet mit Koordinatenkataster handeln, wäre das auch schnell und zuverlässig zu heilen.

zu 3) Grundstückshöhe Nachbar / Regenwasser

Ja, sollte man beim eigenen Bau beachten. Im Bebauungsplan bzw. in der Baugenehmigung sind die Grundstückshöhen des Baugrundstücks vor der Baumaßnahme angegeben (wenn korrekt gearbeitet wird) und die geplanten Höhen. Sollte es keine speziellen Festsetzungen im Bebauungsplan geben, kann man (ohne Gewähr!) in NRW das Gelände idR um bis zu 1m verändern, ohne dass ein spezieller Bauantrag nötig wird. Ihr bzw. Euer Architekt oder Bauvorlageberechtigter wird sich aber auch an der fertigen Straßenhöhe orientieren, was der Nachbar vermutlich auch gemacht hat.

Bei Fragen, schick' mir eine PN oder kontaktiere' mich über die Kontaktdaten in meinem Profil.

MfG
Dirk Grafe
 
Y

ypg

Na, Du bist ja einer

Ihr werdet ein Grundstück kaufen, welches nach Flurstück bezeichnet ist. Entsprechendes wird Euch dann gehören - Fremdbauten wird es dann natürlich nicht geben - wenn doch, müssen die Nachbarn Rückbau betreiben, da gewiss nicht genehmigt.
Dennoch mal sachte und nachbarfreundlich an die Sache rangehen: Du bist nach meiner Meinung in jetziger Zeit zu kritisch mit Situationen, die Du zur Zeit nicht abschätzen kannst.

Weisst Du, wie hoch Dein späteres Boden-Niveau sein wird? Wo Ihr vlt Euren "Mist" zwischendeponiert?
Man ist dann um jedes faule Grundstück dankbar - zukünftige Nachbarn helfen sich diesbezüglich gern, diese Nachbarn wissen doch gar nicht, wen sie fragen sollen... geschweige denn ihr Bauunternehmen bzw der Garten-Landschaftsbauer... !

Wie wird es sein, wenn Dein Nachbar einen Baum pflanzt? Wirst Du gleich die Blüten erahnen, die Dir auf Dein Reich fallen können? Wirst Du immer gleich das Übel in den Vordergrund stellen?

Als späterer Grundstückseigentümer bzw Bauherr geht man - jetzt - offen zu seinen Nachbarn und hat ein freundliches Miteinander... die temporäre Situation wird dann meist von selbst zum Thema bzw angesprochen.

Als "späterer" Nachbar hat man meist bei einem verändertem Niveau von 10/20cm das Nachsehen.

Und ein Tipp: man sollte zum Nachbarn etwas Loyalität aufbauen - denn bedenke: Du bist selbst auch Nachbar

Natürlich ist jetzt ein wachsames Auge immer gut (dann weiss man später, woher etwas kommt). Aber ein direktes und freundliches Miteinander ist meines Erachtens immer besser, als vor sich hin zu grübeln und den Kontakt und das Gespräch zu meiden.
 
I

IronBen

Hallo,

vielen Dank für eure Antworten!

Zunächst einmal: Ich habe absolut kein Interesse daran, Streit mit dem Nachbarn anzufangen o.ä. dafür bin ich überhaupt nicht der richtige Typ. Ich würde so Sachen nur gerne in Erfahrung bringen bevor ich den Vertrag unterschreibe bevor ich nachher feststelle, dass das irgendwas von den Punkten eigentlich Aufgabe des BU gewesen wäre. Es ist auch nicht so, dass ich direkt immer das Übel sehe - die meisten Nachbarn haben wir schon kennengelernt und verstehen uns super.

1) Den Bauschutt wird er denke ich nicht wegräumen - dieser liegt nämlich nicht an seiner Seite des Grundstücks neben der Baustelle, sondern wurde schön ans andere Ende des Grundstücks gekarrt Aber warten wir mal ab

2) Die bestehende Markierung ist eine Eisenstange, die irgendjemand anstelle des Holzpflocks in die Erde gerammt hat. Dass dieser falsch steht, kann man auf den ersten Blick erkennen... Naja, warten wir hier einfach mal ab - erst mal Grundstück kaufen und dann irgendwann in nem Nebensatz im Gespräch mit dem Nachbarn vorsichtig ansprechen

3) Naja, dass beim Bau mit Keller eine Menge Erde weg muss ist ja klar - aber alle anderen Nachbarn sind den dabei entstehenden Erdberg ja auch so losgeworden - sieht schon komisch aus... Alle Grundstücke bis auf das eine 20cm niedriger Soll mir auch egal sein, hätte ja nur sein können dass bei euch hier als Experten bei sowas direkt die Warnleuchten angehen, weil es damit irgendwelche Probleme mit Erde oder Wasser geben könnte. Scheint ja nicht der Fall zu sein - da kann er dann auch gerne noch nen Meter draufkippen von meiner Seite
 
emer

emer

1) Müll auf dem Boden ist immer von dem zu beseitigen, dem der Boden gehört. Unabhängig von deiner Situation. Weis der Grundstücksbesitzer von wem der Müll dort abgeladen wurde kann er den Verursacher bitten den dort wieder zu entfernen. Tut das der Verursacher nicht, ist es erst einmal dein Müll. Den kannst du dann weg bringen / entsorgen (nicht beim Verursacher abladen). Anschließend die Entsorgungskosten bei ihm "einklagen".

2) auch wenn da ein Pfosten in der Erde ist. Ein Pfosten ist erst mal eine Orientierung. Ein Grundstück wird, wenn es richtig eingemessen ist mit Grenzsteinen an allen Ecken versehen. Das ist dann die Grenze. Ein Stock im Boden ist erst mal nichts sagend. Vielleicht ist er ja mal umgefahren worden, sein machbar hat ihn, da wo er vermutet dass er mal wieder in den Boden gerammt... Vielleicht sogar 2 Meter weit in sein Grundstück, so das es nun optisch erst mal so aussieht, als das er auf "deinem"Grundstück baut.

Zu 3 hab ich nichts zu sagen
 
T

toxicmolotof

Zu 1) woher nimmst du diese Annahme? Hast du mit dem BH/BU gesprochen? Wenn nein, siehe Vorredner, Vermutungen und nachbarschaftliches Verhältnis.

Ich würde es in den Vertrag mit dem Verkäufer aufnehmen. Vertrag jetzt, gekauft und gezahlt wird erst, wenn das Grundstück frei von Bauschutt ist. Dann muss sich der jetzige Eigentümer z7mindest um die Klärung kümmern.
 
Zuletzt aktualisiert 17.11.2024
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