Wie gesagt, es gibt eine 2m-Regelung und eine 1m-Regelung, siehe Kommentar zu §6 Landesbauordnung NRW. Welche für Dich greift, kann ich ohne Ortskenntnis, Pläne und Höhen nicht beurteilen, nach Deiner Beschreibung bzw. so wie ich Dich verstehe darfst Du aber nur 1m genehmigungsfrei anschütten.
Fakt ist aber auch, dass wenn der Nachbar damit einverstanden ist, kein Bauamt hinter diesen Sachen herjagt. Wenn der Nachbar später auf seiner Seite anfüllt, hat sich das Thema sowieso nach einer gewissen Zeit erledigt. Etwaig steht aber immer eine Baulasteintragung im Raum und das würde ich mal vorab abklopfen.
Wenn es hinterher doch zu einer Baulasteintragung kommt, sind schnell €1000.- weg - das nur so als grobe Richtschnur.
MfG
Dirk Grafe