Lärmschutzmaßnahmen nach DIN18005

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G

guckuck2

Meine Frage ist jedoch, wer prüft das schlussendlich ob wir uns an die passiven Vorgaben aus dem Bebauungsplan halten?
Falscher Ansatz. Vorschriften sind nicht immer dazu da, den Bürger zu gängeln.
Nimm das lieber als Rat an, genug für den Schallschutz zu tun. Hinterher lässt es sich kaum noch ändern. Wir hatten hier schon Fälle, wo Leute nach 2 Jahren das neue Haus wieder verkauft haben, weil es zu laut war. Den Mangel dann zu verschweigen, ist schwierig.
Gleiches gälte bei Vermietung. Da ist die Kaltmiete schnell halbiert, wenn es nachweislich zu laut ist.

Den Rest beantwortet dir dein Planer.
 
H

hausbauer

Nimm das lieber als Rat an, genug für den Schallschutz zu tun.
Ist meist auch gar nicht viel teurer, schränkt nur die Zahl der Optionen für Mauerwerk, Fenster und Lüftung etwas ein. Und die richtige Ausrichtung der Räume im Grundriss ist meist kostenlos, aber vermutlich der wichtigste Punkt.

Nachweise muss das ausführende Bauunternehmen führen. Oder machst du viel in Eigenleistung?
 
Zuletzt aktualisiert 21.05.2024
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