Ich denke, die Rechnung geht eher so:
950 x 0,3 (Grundflächenzahl 0,2 + 50% der Grundflächenzahl = 0,1) = 285
285 - 64 Weg = 221
221 / 950 = 0,23
Heißt: für beide Grundstücke bleibt eine Grundflächenzahl I+II von 0,23 übrig. Da der Weg ja zu 100% zu Grundflächenzahl II zählt, drückt das Amt bei den 0,03 ein Auge zu bzw. braucht Ihr eh noch irgendwo nen Fußweg zur Haustür, so dass es in Wahrheit vermutlich von seiner "Großzügigkeit" gar nichts weiß.
Also der Weg zählt sehr wohl komplett dazu und mindert die bebaubare Fläche insgesamt. Der Verkäufer zieht ihn nur schon gleich ab, damit er auch beide Grundstücke geteilt und verkauft bekommt und die Käufer nicht anfangen, sich irgendwelche Alternativen auszudenken.