L
Lagom
Hallo zusammen,
ich verfolge das Forum seit längerem zu interessanten Beiträgen, rund ums Bau da es bei uns bald losgehen soll. In der Regel konnte ich die Antworten aus bestehenden Beiträgen finden, jedoch bei diesem Thema bin ich ein bisschen ratlos und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Ich habe heute den Bauantrag von unserem GU bekommen (ink. Standsicherheitsnachweis und Energieeinsparverordnung), gebaut soll ein Einfamilienhaus nach KfW 55. Ein Blick in den erstellten Energieausweis lässt mich jedoch ein bisschen zweifeln, da es für mich so aussieht als würden wir den Standard nicht erreichen.
Angaben zum Einfamilienhaus-Haus
- Porenbeton (36,5 cm)
- Zentrale Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung (min. 88%)
- Fernwärme (Primärenergiefaktor 0,70 %)
Laut Energieausweis
Primärenergiebedarf (q_p)
Ist-Wert 40,1 kWh/(m*a^2) --- Anforderungswert 56,3 kWh/(m*a^2) --> Unterschreibung um -28,7%
Gebäudehülle (H_t)
Ist-Wert 0,26 W/(m^2*K) --- Anforderungswert 0,38 W/(m^2*K) --> Unterschreibung um -30,9 %
Soweit ich es verstehe ist Gebäudehülle (H_t) in Ordnung, nicht jedoch Primärenergiebedarf (q_p), diese müsste mindestens -45% betragen um KfW 55 zu erfüllen.
Ist es soweit korrekt?
Wenn ich recht liege und der Primärenergiebedarf nicht KfW 55 Anforderungen entspricht, irritiert mich dann folgende Aussage von kfw.de
"Die Anforderungen an ein KfW-Effizienzhaus 55 werden erfüllt, wenn [...]"
"Für die Anlagentechnik ist eines der 6 nachfolgenden Anlagenkonzepte umzusetzen."
"2.) Fernwärme mit zertifiziertem Primärenergiefaktor fp ≤ 0,7, zentrale Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung (Wärmebereitstellungsgrad > 80 %)"
Wie passt das Zusammen, laut obiger Aussage wird KfW 55 erreicht nicht jedoch nach Berechnung?
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen, da wir bereits am Montag den Bauantrag einreichen wollten, um noch vor dem Winter einen geschlossenen Rohbau zu haben.
Danke im Voraus!
Gruß
Robert
ich verfolge das Forum seit längerem zu interessanten Beiträgen, rund ums Bau da es bei uns bald losgehen soll. In der Regel konnte ich die Antworten aus bestehenden Beiträgen finden, jedoch bei diesem Thema bin ich ein bisschen ratlos und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Ich habe heute den Bauantrag von unserem GU bekommen (ink. Standsicherheitsnachweis und Energieeinsparverordnung), gebaut soll ein Einfamilienhaus nach KfW 55. Ein Blick in den erstellten Energieausweis lässt mich jedoch ein bisschen zweifeln, da es für mich so aussieht als würden wir den Standard nicht erreichen.
Angaben zum Einfamilienhaus-Haus
- Porenbeton (36,5 cm)
- Zentrale Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung (min. 88%)
- Fernwärme (Primärenergiefaktor 0,70 %)
Laut Energieausweis
Primärenergiebedarf (q_p)
Ist-Wert 40,1 kWh/(m*a^2) --- Anforderungswert 56,3 kWh/(m*a^2) --> Unterschreibung um -28,7%
Gebäudehülle (H_t)
Ist-Wert 0,26 W/(m^2*K) --- Anforderungswert 0,38 W/(m^2*K) --> Unterschreibung um -30,9 %
Soweit ich es verstehe ist Gebäudehülle (H_t) in Ordnung, nicht jedoch Primärenergiebedarf (q_p), diese müsste mindestens -45% betragen um KfW 55 zu erfüllen.
Ist es soweit korrekt?
Wenn ich recht liege und der Primärenergiebedarf nicht KfW 55 Anforderungen entspricht, irritiert mich dann folgende Aussage von kfw.de
"Die Anforderungen an ein KfW-Effizienzhaus 55 werden erfüllt, wenn [...]"
"Für die Anlagentechnik ist eines der 6 nachfolgenden Anlagenkonzepte umzusetzen."
"2.) Fernwärme mit zertifiziertem Primärenergiefaktor fp ≤ 0,7, zentrale Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung (Wärmebereitstellungsgrad > 80 %)"
Wie passt das Zusammen, laut obiger Aussage wird KfW 55 erreicht nicht jedoch nach Berechnung?
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen, da wir bereits am Montag den Bauantrag einreichen wollten, um noch vor dem Winter einen geschlossenen Rohbau zu haben.
Danke im Voraus!
Gruß
Robert