Laut Energieausweis erfüllen wir nicht KfW 55?

4,70 Stern(e) 3 Votes
L

Lagom

Hallo zusammen,

ich verfolge das Forum seit längerem zu interessanten Beiträgen, rund ums Bau da es bei uns bald losgehen soll. In der Regel konnte ich die Antworten aus bestehenden Beiträgen finden, jedoch bei diesem Thema bin ich ein bisschen ratlos und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

Ich habe heute den Bauantrag von unserem GU bekommen (ink. Standsicherheitsnachweis und Energieeinsparverordnung), gebaut soll ein Einfamilienhaus nach KfW 55. Ein Blick in den erstellten Energieausweis lässt mich jedoch ein bisschen zweifeln, da es für mich so aussieht als würden wir den Standard nicht erreichen.

Angaben zum Einfamilienhaus-Haus
- Porenbeton (36,5 cm)
- Zentrale Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung (min. 88%)
- Fernwärme (Primärenergiefaktor 0,70 %)

Laut Energieausweis
Primärenergiebedarf (q_p)
Ist-Wert 40,1 kWh/(m*a^2) --- Anforderungswert 56,3 kWh/(m*a^2) --> Unterschreibung um -28,7%

Gebäudehülle (H_t)
Ist-Wert 0,26 W/(m^2*K) --- Anforderungswert 0,38 W/(m^2*K) --> Unterschreibung um -30,9 %

Soweit ich es verstehe ist Gebäudehülle (H_t) in Ordnung, nicht jedoch Primärenergiebedarf (q_p), diese müsste mindestens -45% betragen um KfW 55 zu erfüllen.
Ist es soweit korrekt?

Wenn ich recht liege und der Primärenergiebedarf nicht KfW 55 Anforderungen entspricht, irritiert mich dann folgende Aussage von kfw.de

"Die Anforderungen an ein KfW-Effizienzhaus 55 werden erfüllt, wenn [...]"

"Für die Anlagentechnik ist eines der 6 nachfolgenden Anlagenkonzepte umzusetzen."

"2.) Fernwärme mit zertifiziertem Primärenergiefaktor fp ≤ 0,7, zentrale Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung (Wärmebereitstellungsgrad > 80 %)"

Wie passt das Zusammen, laut obiger Aussage wird KfW 55 erreicht nicht jedoch nach Berechnung?

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen, da wir bereits am Montag den Bauantrag einreichen wollten, um noch vor dem Winter einen geschlossenen Rohbau zu haben.

Danke im Voraus!


Gruß
Robert
 
Nordlys

Nordlys

Wäre es nicht einfacher und sicherer, sich übers Wochenende in Geduld zu fassen und Montag das Ingenörbüro anzurufen, das den Ausweis erstellt hat? Karsten
 
L

Lagom

Ja, das würde ich definitiv gleich am Montag machen. Ich wollte jedoch noch eine andere Meinung dazu hören, wenn sich jemand damit auskennt oder ähnliches Problem hatte.

Übrigens was ich vergessen hatte zu erwähnen, an anderer Stelle wird auch Zulässiger Höchstwert (Jahres-Primärenergiebedarf) mit 75,03 kWh/m^2 angegeben. Wenn ich den berechneten Wert mit dem Höchstwert (statt Anforderungswert) ins Verhältnis setze, dann passt das auch mit KfW 55 ...
 
77.willo

77.willo

Rechne doch mal deinen Bedarf mal den Faktor der Fernwärme. Dann kommt das ziemlich genau hin.
 
T

tempic

Das, was du von der KfW zitierst, bezieht sich auf KfW55 nach Referenzwerten.

Bei dir wurde KfW55 aber berechnet und daher hat entsprechender Satz für dich keine Bedeutung.

Ich nehme an, dass das, was du Anforderungswerte nennst, die Referenzwerte der Energieeinsparverordnung-Berechnung sind. Da würde ich dir zustimmen: dein Primärenergiebedarf ist zu hoch ... er darf Max 0,55x56,3=30,9 betragen ... du hast gerade mal so Energieeinsparverordnung geschafft

Warum das so ist, kann dir dein Energieberater sagen

Aber wenn du ein KfW-Kredit hast, wird es jetzt spannend ...
 
A

Alex85

Rechne doch mal deinen Bedarf mal den Faktor der Fernwärme. Dann kommt das ziemlich genau hin.
Im Primärenergiebedarf ist der Faktor doch schon berücksichtigt.

Ich finde es aber komisch, dass der Primärenergiebedarf so hoch ist, wo Nahwärme mit Faktor 0.7 ja eigentlich sehr gut ist. Dazu kommt die Kontrollierte-Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung, welche die Heizlast stark reduziert (hier könnte auch schon der Fehler in der Berechnung liegen) und damit den Energiebedarf für die Heizung reduziert. Anforderungswert ist imho übrigens 64,35 kWh/(m²a) nach Energieeinsparverordnung 2016, davon 55% = 35,3925.

H’T passt mit 0.26, Ziel müsste 0.28 sein bei freistehenden Gebäuden.

Einfach mal nachfragen. Wir sind hier nur Laien und was es alles für Regel für Zu/Abschläge gibt ... also ich kenne sie zumindest nicht alle
 
Zuletzt aktualisiert 30.06.2025
Im Forum Bau-Förderung / KfW-Förderung / Zuschüsse Hausbau gibt es 862 Themen mit insgesamt 17275 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Laut Energieausweis erfüllen wir nicht KfW 55?
Nr.ErgebnisBeiträge
1Fernwärme KfW55 - KfW70 Kosten Belüftungsanlage/Entlüftungsanlage 37
2Mehrfamilienhaus nach Energieeinsparverordnung oder KFW55 bauen?? - Seite 429
3Neue Energieeinsparverordnung ab 2016 -> was bauen? - Seite 230
4KfW 55 - Lüftungsanlage ja/nein? - Erfahrungen 222
5Energieeinsparverordnung 2016 / KFW55 / Gas+Solar in 2016 28
6Neubau KfW55 mit Gas Solar und Kontrollierte-Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung 43
7Erfahrungen Einfamilienhaus KfW55 - Gewerke selber vergeben? 20
8Energieeinsparverordnung, KFW55 , KFW40 oder KFW40 Plus 19
9Einfamilienhaus mit KfW55/Kontrollierte-Wohnraumlüftung oder Energieeinsparverordnung-Standard - Erfahrungen-Meinungen? - Seite 322
10Bauen als Energieeinsparverordnung 2016 oder KfW55 43
11Kauf Einfamilienhaus Neubau Energieeinsparverordnung Standard perspektivisch ausreichend? 24
12Energieeinsparverordnung mit Gastherme und Wärmerückgewinnung Lüftung statt Solar? - Seite 315
13Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung - Sinn oder Unsinn? 18
14Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung, Temperatur Aufstellort 11
15Heizkosten pro Jahr KfW55 - KfW70, Bauentscheidung Heizung - Seite 211
16Angebot KfW70 Haus-KfW55 bereits zustzl. Kontrollierte-Wohnraumlüftung-als KfW70 zu dicht? 12
17Heizkosten bei Kfw55 - Stromkosten kommen mir zu hoch vor - Seite 426
18KFW 70 oder nach Energieeinsparverordnung 2014 bauen - Seite 342
19Energieeinsparverordnung 2014 - Gastherme ohne Solar? 38
20Abnahme Einfamilienhaus: Energieausweis 16

Oben