LBS Riester Zuhause Direkt 10 Fragen

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Occorim

Occorim

Hallo,

ich kann dir von Wohnriester nur abraten und würde den Vertrag widerrufen. Folgende Gründe:

- Sobald du das Darlehen in Anspruch nimmst, wird ein "fiktives" Wohnförderkonto erstellt, in welchem das jährlich geförderte Kapital (Max. 2100 €) mit einer Verzinsung von 2% angelegt wird, bis zum Renteneintritt! Das ist insbesondere dann nicht zu unterschätzen, wenn du das Darlehen bereits in jungen Jahren in Anspruch nimmst und das Wohnförderkonto über viele Jahre verzinst wird. Da kommt dann eine ordentliche Summe zusammen, welche du dann im Alter versteuern musst. D.h. du hast eine zusätzliche Belastung im Alter in Form von monatlichen Rückzahlungen.

- Ein mit Wohnriester gefördertes Haus muss vom Riester-Sparer bewohnt werden. Das heißt, solltest du im Alter umziehen wollen (z.B. in eine barrierefreie Wohnung) müssen die erhaltenen Förderungen komplett zurückgezahlt werden.

EDIT: du hast mittlerweile ja genau die beiden Punkte angesprochen
 
C

cobra1982

OK dann werde ich es widerrufen.

Ich hatte ja seit 2011 ein Riester Vertrag Classic S/11 (22) für meine Frau gemacht und ich müsste auch eins machen, damit meint Frau die Zulagen bekommt. Wir hatten ein Kind und müssten nur 60€ einzahlen und bekamen 300€+154€
Und 3 Jahre später kam das zweite Kind, dann Bekamen wir 300€+300€+154€= 754€

Die 60€ pro Jahr habe ich nur bei meiner Frau eingezahlt, auf mein Vertrag Fließ nur 20€ pro Monat.

Nun sind die 6 Jahre um der LBS Berater hat mich dann zum neuen Tarif gelockt, diesen LBS Riester Zuhause Direkt 10, wo ich dann 96€ einzahlen muss um die vollen Zulagen zu erhalten.

Und das ich die oben genannten Beispiele genannt habe, möchte ich mehr Flexibilität und das über Bausparvertrag machen.

Wenn ich jetzt wiederrufe, bleibe ich dann beim Alten Vertrag? Und kann ich dann sagen ich möchte da nichts einzahlen und so lassen bis zu Rente, es sei denn da kommt ein drittes Kind wo ich das mit dem Zulagen machen werde. Ist das die beste Variante?

Ich habe heute wieder ein Termin und werde es erst mal widerrufen.
 
D

Deliverer

Ich dachte es wäre seit mehreren Jahren klar, dass Riester nur Bankenförderung war?! Es gibt nur ganz wenige Spezialfälle, bei denen man mit Riester besser fährt, als mit einem Tagesgeldkonto.
Es gibt schlicht kein Riester-Produkt, dass sich (für den Kunden) lohnt.
 
Occorim

Occorim

Es gibt durchaus Fälle, in denen ein Wohnriester-Bausparvertrag bei der Finanzierung sinnvoll eingesetzt werden kann. Das setzt jedoch voraus, dass man die Thematik vollständig überblickt und durchrechnet, was als Laie nicht einfach ist.

Meine Empfehlung den Vertrag zu widerrufen beruht vor allem auf der Tatsache, dass du selbst kaum Bescheid weißt, was du da unterschrieben hast. Die verschiedenen Fallstricke von Wohnriester (nicht nur die oben genannten) sollte man vollständig erfassen und berücksichtigen, sonst ist es am Ende höchstwahrscheinlich ein Verlustgeschäft.
 
C

Caspar2020

Sobald du das Darlehen in Anspruch nimmst, wird ein "fiktives" Wohnförderkonto erstellt, in welchem das jährlich geförderte Kapital (Max. 2100 €) mit einer Verzinsung von 2% angelegt wird, bis zum Renteneintritt!
Bei darlehensstart geht schon mal auch als Start das gesamte geförderte Bausparguthaben an den Start. Die 2100 jährlich kommen noch on top während der Tilgung darauf.

Da kommt dann eine ordentliche Summe zusammen, welche du dann im Alter versteuern musst. D.h. du hast eine zusätzliche Belastung im Alter in Form von monatlichen Rückzahlungen.
Die Annahme ist ja das das Einkommen im Rentenalter niedriger ist, sprich die Steuerlast niedriger.

Dafür hast du ja auch heute die Förderung, und die heutigen steuerlichen Vorteile. Wir haben z.B. bei nur 3600€ jährlich zur Seite legen, on top jedes Jahr (Förderbeiträge + Steuerrückzahlung) ~1400€ draufbekommen.

Zudem wirst du früher fertig mit der Finanzierung.

Das muss man aber wirklich individuell durchrechnen. Gutverdiener und kinderreiche Familien kommen in bestimmten Konstellation glaube ich ziemlich gut beim Wohnriestern weg.

Ein mit Wohnriester gefördertes Haus muss vom Riester-Sparer bewohnt werden. Das heißt, solltest du im Alter umziehen wollen (z.B. in eine barrierefreie Wohnung) müssen die erhaltenen Förderungen komplett zurückgezahlt werden.
Nö. Eigentlich geht folgendes ganz gut:

Verkauft der Wohn-Riester-Nutzer das geförderte Eigenheim und reinvestiert einen Betrag, der dem Stand des Wohnförderkontos entspricht, in ein neues Eigenheim, entsteht keine schädliche Verwendung. Ebenfalls zulässig ist auch der Erwerb eines Dauerwohnrechts in einem Seniorenwohn- oder Pflegeheim.

Die Reinvestition muss innerhalb von einem Jahr vor der Aufgabe der Selbstnutzung der bisher begünstigten Wohnung oder innerhalb von vier Jahren danach erfolgen.
 
C

Caspar2020

Da kommt dann eine ordentliche Summe zusammen, welche du dann im Alter versteuern musst. D.h. du hast eine zusätzliche Belastung im Alter in Form von monatlichen Rückzahlungen.
Die Annahme ist ja das das Einkommen im Rentenalter niedriger ist, sprich die Steuerlast niedriger.

Dafür hast du ja auch heute die Förderung, und die heutigen steuerlichen Vorteile. Wir haben z.B. bei nur 3600€ jährlich zur Seite legen, on top jedes Jahr (Förderbeiträge + Steuerrückzahlung) ~1400€ draufbekommen.

Zudem wirst du früher fertig mit der Finanzierung.

Das muss man aber wirklich individuell durchrechnen. Gutverdiener und kinderreiche Familien kommen glaube ich ziemlich gut beim Wohnriestern weg.

Ein mit Wohnriester gefördertes Haus muss vom Riester-Sparer bewohnt werden. Das heißt, solltest du im Alter umziehen wollen (z.B. in eine barrierefreie Wohnung) müssen die erhaltenen Förderungen komplett zurückgezahlt werden.
Nö. Eigentlich geht folgendes ganz gut:

Verkauft der Wohn-Riester-Nutzer das geförderte Eigenheim und reinvestiert einen Betrag, der dem Stand des Wohnförderkontos entspricht, in ein neues Eigenheim, entsteht keine schädliche Verwendung. Ebenfalls zulässig ist auch der Erwerb eines Dauerwohnrechts in einem Seniorenwohn- oder Pflegeheim.

Die Reinvestition muss innerhalb von einem Jahr vor der Aufgabe der Selbstnutzung der bisher begünstigten Wohnung oder innerhalb von vier Jahren danach erfolgen.
 
Zuletzt aktualisiert 01.12.2024
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