K
Klinkerstyle
Hallo Zusammen,
ich drücke mich jetzt wahrscheinlich etwas unbeholfen aus.
Ich versuche es, seht mir Bitte nach wenn ich falsche Begrifflichkeiten verwende.
Wir benötigen eure Meinung:
Wir bauen gerade und hoffen im Oktober einziehen zu können.
Hinter unserem Haus ( Westen) ist eine zweite Reihe Häuser und diese ist durch eine Privatstraße von uns getrennt, sie endet in einer Sackgasse.
Einer der hinteren Nachbarn hat uns schon vor Beginn des Baus gefragt, ob er sich durch unser Grundstück mit an das öffentliche Abwassernetz schließen kann.
Er hat mit seinem Nachbar in zweiter Reihe eine Biokläranlage und das wäre wohl immer problematisch ( in wie weit ist uns nicht bekannt) und das Haus soll wohl auch verkauft werden.
Wir hatten es vor einem Jahr abgelehnt. So wie der Nachbar es gerne wollte (im Süden) ging es auch nicht, da wir unsere Garage da stehen haben.
Nun kam heute eine E-Mail wo er erneut anfragt. Er würde sich gerne an unserer Stützmauer lang (Norden), über unser Grundstück anschließen lassen.
Damit es da klappt, benötigt er wahrscheinlich auch eine Hebeanlage.
Wir wissen bisher nicht wie sehr der „Schuh“ drückt, dass er unbedingt an das öffentliche Netz möchte.
Laut E-Mail würde er alles bauliche Übernehmen und uns Entschädigen ( was wäre da angemessen?).
Er meint ein Schacht Zugang wäre dann bei ihm auf dem Grundstück und einer auf öffentlichen Boden!? Wie realistisch ist es das der Schachtzugang, wirklich nicht auf unserem Grundstück wäre?
Wie sehr schränkt einen das Rohr hinsichtlich Bepflanzung und baulicher Maßnahmen ein? Unser Garten hat schon nur 200qm.
Was ist wenn der jetzige Eigentümer verstirbt oder sein Eigentum verkauft- was könnte uns mit potentiellen Nachfolgern drohen?
Was sollte man ggf notariell alles festhalten ggf. auch falls das Rohr mal kaputt geht und unser Garten, dadurch wieder aufgemacht werden muss? Werden alle Rechte und Pflichten dann auf neue Eigentümer 1:1 übertragen?
Gibt es ggf. ein Notleitungsrecht falls er klagen sollte ?
Entschuldigt Bitte die vielen unsortierten Fragen. Wir wissen nicht was wir machen sollen und wo wir uns am Besten hinwenden.
ich drücke mich jetzt wahrscheinlich etwas unbeholfen aus.
Ich versuche es, seht mir Bitte nach wenn ich falsche Begrifflichkeiten verwende.
Wir benötigen eure Meinung:
Wir bauen gerade und hoffen im Oktober einziehen zu können.
Hinter unserem Haus ( Westen) ist eine zweite Reihe Häuser und diese ist durch eine Privatstraße von uns getrennt, sie endet in einer Sackgasse.
Einer der hinteren Nachbarn hat uns schon vor Beginn des Baus gefragt, ob er sich durch unser Grundstück mit an das öffentliche Abwassernetz schließen kann.
Er hat mit seinem Nachbar in zweiter Reihe eine Biokläranlage und das wäre wohl immer problematisch ( in wie weit ist uns nicht bekannt) und das Haus soll wohl auch verkauft werden.
Wir hatten es vor einem Jahr abgelehnt. So wie der Nachbar es gerne wollte (im Süden) ging es auch nicht, da wir unsere Garage da stehen haben.
Nun kam heute eine E-Mail wo er erneut anfragt. Er würde sich gerne an unserer Stützmauer lang (Norden), über unser Grundstück anschließen lassen.
Damit es da klappt, benötigt er wahrscheinlich auch eine Hebeanlage.
Wir wissen bisher nicht wie sehr der „Schuh“ drückt, dass er unbedingt an das öffentliche Netz möchte.
Laut E-Mail würde er alles bauliche Übernehmen und uns Entschädigen ( was wäre da angemessen?).
Er meint ein Schacht Zugang wäre dann bei ihm auf dem Grundstück und einer auf öffentlichen Boden!? Wie realistisch ist es das der Schachtzugang, wirklich nicht auf unserem Grundstück wäre?
Wie sehr schränkt einen das Rohr hinsichtlich Bepflanzung und baulicher Maßnahmen ein? Unser Garten hat schon nur 200qm.
Was ist wenn der jetzige Eigentümer verstirbt oder sein Eigentum verkauft- was könnte uns mit potentiellen Nachfolgern drohen?
Was sollte man ggf notariell alles festhalten ggf. auch falls das Rohr mal kaputt geht und unser Garten, dadurch wieder aufgemacht werden muss? Werden alle Rechte und Pflichten dann auf neue Eigentümer 1:1 übertragen?
Gibt es ggf. ein Notleitungsrecht falls er klagen sollte ?
Entschuldigt Bitte die vielen unsortierten Fragen. Wir wissen nicht was wir machen sollen und wo wir uns am Besten hinwenden.