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Hallo,
ich hätte eine Frage bez. Lichthof/Lichtgraben. Sind diese nur innerhalb der Baugrenze zulässig oder auch in dem Bereich der Bauliche Anlagen außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen, wo z.B. Garagen/Nebenanlage zulässig sind?
Bauplatz befindet sich in Baden-Württemberg. Wer genau nachschauen möchte, siehe beigefügte PDFs. Speziell Bauplatz Nr. 7. Vielen Dank!
ich hätte eine Frage bez. Lichthof/Lichtgraben. Sind diese nur innerhalb der Baugrenze zulässig oder auch in dem Bereich der Bauliche Anlagen außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen, wo z.B. Garagen/Nebenanlage zulässig sind?
Bauplatz befindet sich in Baden-Württemberg. Wer genau nachschauen möchte, siehe beigefügte PDFs. Speziell Bauplatz Nr. 7. Vielen Dank!
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