B
Baumwiese
Hallo,
wir haben in 10/2018 unsere Zimmertüren beim Schreiner in Auftrag gegeben und mündlich die Zusagen erhalten, dass sie bis zum Einzug Mitte 12/2018 eingebaut sind. Die letzte Tür wurde erst in diesem Jahr 08/2019 eingebaut. Es mussten zwischenzeitlich schon 3 Zargen ausgetauscht werden, bei denen sich der Lack löste und es gab diverse Nacharbeiten. Wir haben Anfangs fast im Wochentakt Termine mit dem Schreiner vereinbart, die nicht eingehalten wurde - meist tauchte er ohne Entschuldigung nicht auf oder hat eine halbe Stunde vorher abgesagt. Am 16.06.19 haben wir im ein Einschreiben geschickt mit einer Frist bis zum 05.07. und dem Auftrag die letzte Tür und die letzte verkratzte Zarge auszutauschen. Passiert ist das erst in 08/2019.
Jetzt habe ich gerade die Schlussrechnung aus dem Briefkasten gefischt. Die Hälfte hatten wir nach der Bestellung angezahlt. Welche Rechte habe ich denn hier die Rechnung zu kürzen und um wie viel? Kann mir da jemand weiterhelfen?
Vielen Dank und viele Grüße
wir haben in 10/2018 unsere Zimmertüren beim Schreiner in Auftrag gegeben und mündlich die Zusagen erhalten, dass sie bis zum Einzug Mitte 12/2018 eingebaut sind. Die letzte Tür wurde erst in diesem Jahr 08/2019 eingebaut. Es mussten zwischenzeitlich schon 3 Zargen ausgetauscht werden, bei denen sich der Lack löste und es gab diverse Nacharbeiten. Wir haben Anfangs fast im Wochentakt Termine mit dem Schreiner vereinbart, die nicht eingehalten wurde - meist tauchte er ohne Entschuldigung nicht auf oder hat eine halbe Stunde vorher abgesagt. Am 16.06.19 haben wir im ein Einschreiben geschickt mit einer Frist bis zum 05.07. und dem Auftrag die letzte Tür und die letzte verkratzte Zarge auszutauschen. Passiert ist das erst in 08/2019.
Jetzt habe ich gerade die Schlussrechnung aus dem Briefkasten gefischt. Die Hälfte hatten wir nach der Bestellung angezahlt. Welche Rechte habe ich denn hier die Rechnung zu kürzen und um wie viel? Kann mir da jemand weiterhelfen?
Vielen Dank und viele Grüße