Ich sehe das Koppelgeschäft auch kritisch. Es kommt drauf an, wem das Land gehört. Wenn das der Bank gehört, dann können die das so machen.
Oftmals ist aber die Vermarktung von gemeindeeigenem Land an eine solche Bank ausgelagert. In dem Fall halte ich die Bestimmung, dass das Land nur dann verkauft wird, wenn ein Geschäft mit der Bank erfolgt, zumindest als moralisch nicht koscher. Wenn der Landbesitzer (= Gemeinde) so was zulässt, frage ich mich dann auch. Aber in deinem Fall kennen wir die genauen Hintergründe ja nicht.