Sorry, dass ich mich einmische,
... aber spätestens nach der Aussage ...
In jedem Fall bringt eine solche Anlage erst einmal ein Investitionsvolumen von rund 10.000 € mit sich und das ist finanziell schlicht nicht drin ...
geht es dann wohl letztlich lediglich darum, sich selbst die offensichtlich erkannten möglichen Probleme schön reden zu lassen ... .
Meine persönliche Meinung:
Wer sich in der heutigen Zeit keine Kontrollierte-Wohnraumlüftung in Höhe von 9000 € Leisten kann, sollte lieber weiter zur Miete wohnen.
(Es gibt wahrlich mehr als genug Zwangsversteigerungen ... !)
Wer glaubt, dass sein bisheriges Lüftungsverhalten für das angeführte Objekt ausreicht, sollte sich lieber vorher umfassend beraten lassen.
Wer mit einem Bauträger baut, sollte wissen, worauf er sich einlässt.
Was in der bisherigen Diskussion etwas zu kurz kam, ist die
Luftdichtheitsproblematik der Wärmetauschenden Gebäudehülle.
Wer glaubt, dass er ein hinreichend luftdichtes Haus erwirbt, nur weil vielleicht eine Luftwechselrate dokumentiert wird, die den Energieeinsparverordnung-Grenzwert (bei "Fensterlüftung also 3 komplette, überwiegend ungewollte Luftwechsel je Stunde) unterschreitet, sollte sich darüber im Klaren sein, dass hier von dauerhafter Luftdichtheit (im Prinzip ein Hausleben lang) auszugehen ist ...
Ein Wohngebäude nur für den Blower-Door-Test (bzw. die Übergabe / Übernahme) "fit" zu machen, schafft im Prinzip jeder Maler!
Wer glaubt, dass sich der Praxis die gem. DIN 4108-7 geforderte detaillierte Planung der Luftdichtheitsschicht, eine analoge fachgerechte Montage unter Einhaltung aller zwingend erforderlichen Rahmenbedingungen und deren Kontrolle (inklusive deren Dokumentation) stattfindet, sollte weiter träumen ... oder dem Bauträger die richtigen Fragen stellen!
Auch der Bauträger rechnet.
Warum sollte er eine Lüftungsanlage empfehlen?
Der für Ihn daraus resultierende Gewinn steht gewiss in keinem Verhältnis zu dem Aufwand, den er betreiben muss, um die dann einzuhaltenden 1,5 Luftwechsel je Stunde (vielleicht auch noch durch einen tatsächlich unabhängigen Prüfer nachzuweisendes Messergebnis) zu erreichen.
Seine Haftungsproblematik an dieser Stelle wird er gern verdrängen, denn der Weg über ein Gericht dauert ... und kümmert ihn letztlich kaum.
(Übrigens steht auf meinen Prüfzertifikaten ganz unabhängig von den gemessenen Werten prinzipiell: ..." Das Messergebnis schließt verdeckte Mängel nicht aus." ... Warum wohl?)
Aus derartigen Mängeln resultierende €-Auswirkungen zu ermitteln, dürfte weitaus schwieriger sein, als die bereits angesprochenen Wirtschaftlichkeitsvergleiche ... es sei denn, man setzt gleich die Abrisskosten an.