Wir haben von unserem GU dies komplette Heizlastberechnung erhalten.
...das ist super. Leider erbringt diese Leistung nicht jeder GU geschweige denn ein Heizerer.
Wenn's bei uns so gewesen wäre, dann hätte ich auch auf das bekannte IB verichten können....war aber leider nicht so.
Deshalb der "Umweg" >> "trotzdem Ziel erreicht" <<
Unser Heizerer ist aber definitv sehr begeistert vom Ergebnis des beauftragten IB's. Er gab zu, sowas könnte er gar nicht!
Ebenso auch die Aussage vom Energieberater.
Mittlerweile geht unser Bauträger sogar soweit, seine zukünftigen Bauten auf das Gewerk "Heizung" so anzupassen, wie in unserem "Präzedenzfall" ....das ist ja dann auch schonmal ein Schritt in die richtige Richtung (meine persönliche Meinung)
ist das wirklich so? Ich hätte vermutet, die die keine haben sind im niedrigen 1-stelligem % Bereich
So wie ich das mitbekommen habe, ist eher das Gegenteil der Fall.
...und zum Thema Kosten:
Wir haben die schriftliche Zusage, dass die Gesamtkosten (ca 950€) für die ERR-Genehmigung, sowie die nicht benötigte Hardware (Gewerk Heizung & Elektrik) von den Gewerken rausgenommen werden und als Gutschrift verrechnet werden.
Unser Investment war praktisch die Zeit, welche wir reingesteckt haben um die Genehmigung letztendlich in Händen zu halten...und ein wesentlicher Aspekt ist die Tatsache, sich in einem rechtskonformen Raum zu befinden. Kann ja, dass der Junior die Hütte mal verkaufen möchte... ;)