Y
ypg
Dann man das: drauf bestehen, dass alles geändert wird.Ich könnte ja auch darauf bestehen, dass die Kupferleitungen -wie vertraglich vereinbart- verbaut werden, oder nicht? Ist doch mein Recht, dass ich das erhalte was ich bezahlt habe bzw. was vereinbart wurde. Oder sehe ich das falsch?
Wenn Du das verständlicherweise nicht willst, dann gibt es aber nicht den finanziellen Ausgleich, der es gekostet HÄTTE. Dafür gibt es eine kleine Pauschale, die anscheinend (ich bin dahingehend nicht vom Fach) als Vergleich kostenausgleichend ist.
Nein, da denkst Du falsch. Einigungszahlungen sind keine Zahlungen, die in Höhe der „Reparatur“ gezahlt werden. Ganz im Gegenteil. Es ist der Ausgleich des „Nachteils“. Der Nachteil könnte 1000€ sein, der wird ausbezahlt, die Richtung könnte 100000€ bedeuten. Du möchtest jetzt die 100000€ statt der Ausgleichszahlung von 1000€. So funktioniert das nicht.Laut meines befreundeten Sanitär und Versorgungstechniker würden die Kosten für den Austausch bei weit über 10.000,00€ liegen. Von den Folgekosten (Bad und Gäste-WC müssten neu gefliest werden, das Haus wäre für die Zeit nicht bewohnbar, da kein Warmwasser zur Verfügung stehen würde, also müsste der Bauträger für ne Ersatzunterkunft sorgen,....) ganz zu schweigen. Die Folgekosten gehen ja auch auf seine Kappe. Wie bereits geschrieben, betrifft das 3 Parteien und wir haben uns zusammen auf diesen Betrag geeinigt. Und nein bin kein Lehrer und es geht nicht um mein Ego ;). Es geht um Fakten, wie zum Beispiel dass Kupfer nach der Literatur weniger korrosionsanfälliger ist als Stahl. Wenn das zur Folge hat, dass ich die Leitungen deshalb 20 Jahre früher austauschen muss, dann entsteht mir hier doch ein signifikanter Schaden, der mit 500€ nicht abgedeckt ist.
Also, da bin ich auch eher in der Denke: was wird denn da alles moniert, dass 70 Mängel - es geht um rechtssichere Mängel - moniert werden. Wenn es 5,10 oder gar 20 Mängel sind (Gewerke gibt es ja so einige)… aber 70!… was wird denn da alles als „Mangel“ benannt?!70 Mängel muss man erstmal finden und abstellen, Chapeau auch an den Bauträger diese größtenteils abgestellt zu haben.
Ohne SV bin ich da eher kritisch - da habe ich hier im Laufe der Jahre schon zu viel Firlefanz gelesen.
Wer einen Sachverständigen und seinen Kosten scheut, der muss auch damit rechnen, dass er bei augenscheinlich gravierenden Mängeln nicht das heraus bekommt, was ihm zusteht.
Wo ist denn das Problem, dass der sachverständige Bekannte nicht die Mängel schwarz auf weiß bekundet?