Maklerprovision bei Finanzierungsvorbehalt

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Gausek

Gausek

Juristische Laienantwort eine Immobilienbankers (Jura im Studium ist schon so lange her ):
Du hast einen rechtswirksamen Kaufvertrag abgeschlossen, der Grundlage für die verdiente Maklerprovision ist. Das Rücktrittsrecht ist eine auflösende Bedingung, die gem. Deiner Angabe nichts daran ändert, dass der Makler seine Courtage verdient hat (zumindest scheint es ja keinen entsprechenden Passus im KV zu geben).
Anders wäre es gewesen, wenn die Finanzierungszusage der Bank eine aufschiebende Bedingung gewesen wäre. Sprich, der KV wäre so lange schwebend, bis Du die Finanzierung hast. Dann hätte der Makler noch keinen Provisionsanspruch gehabt.
Ja super, das klingt doch schlüssig. Der Kaufvertrag kommt zustande, Makler verdient. Ich kann wieder zurücktreten, ändert aber nichts daran, dass der Vertrag zustande kam und der Makler Anspruch hat. Vielen Dank.
Habe das Urteil aus 2015 gelesen zum fast gleichen Fall, dort hat der Makler den Finanzierungsvorbehalt allerdings erst abgelehnt. Was hier eben anders war...
 
Z

Zaba12

Hat jemand wirklich Ahnung von diesen Themen und kann seine Antwort juristisch begründen. Bitte keine Bauchmeinungen. Danke.
Google kannst Du doch, oder? Für den Makler zählt der Kaufvertrag, es sei denn es wurde was anderes vereinbart, Punkt aus.

Wann war der Notartermin? Hast Du schon die Rechnung des Maklers vorliegen? Wie ist die Zahlungsfrist?
 
Zuletzt bearbeitet:
kbt09

kbt09

Sei froh, dass hier auch Leute wie Zaba12 etc. schreiben. Denn sonst hätte es vielleicht nur genau 1 Antwort gegeben von jemandem, der felsenfest schreibt "du mußt nicht zahlen" ... wäre ja dann in deinen Augen eine fundierte Meinung.

Man sollte sich immer klar machen, dass aufgrund ein paar zitierter Worte aus einem Vertrag (was sagt denn der Maklervertrag) KEINE Aussage getroffen werden kann.
 
Zuletzt aktualisiert 23.11.2024
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