Juristische Laienantwort eine Immobilienbankers (Jura im Studium ist schon so lange her ):
Du hast einen rechtswirksamen Kaufvertrag abgeschlossen, der Grundlage für die verdiente Maklerprovision ist. Das Rücktrittsrecht ist eine auflösende Bedingung, die gem. Deiner Angabe nichts daran ändert, dass der Makler seine Courtage verdient hat (zumindest scheint es ja keinen entsprechenden Passus im KV zu geben).
Anders wäre es gewesen, wenn die Finanzierungszusage der Bank eine aufschiebende Bedingung gewesen wäre. Sprich, der KV wäre so lange schwebend, bis Du die Finanzierung hast. Dann hätte der Makler noch keinen Provisionsanspruch gehabt.