K
knalltüte
Hallo,
könnte das einer der juristisch Bewanderten freundlicherweise für mich auf "Deutsch" übersetzen ?
Ich verstehe das leider nicht (bzw. ich kann die zu erwartenden Gebühren somit nicht ausrechnen).
Provisionshinweis: Im Falle der Bestellung oder Übertragung eines Erbbaurechts im Hauptvertrag ist
Berechnungsgrundlage für die Provision/ Maklercourtage in Höhe von 5,95 % brutto inkl. 19 % Mwst.
der Wert des Erbbaurechts.
Der Wert des Erbbaurechts errechnet sich aus den während der (Rest-) Laufzeit des
Erbbaurechtsvertrags fälligen Erbbauzinsen unter Anwendung eines Abzinsungssatzes in Höhe des
zum Zeitpunkt der Beurkundung des Hauptvertrages geltenden Basiszinssatzes der EZB.
Hinzugerechnet wird ein etwaiger Kaufpreis für die Bestellung oder Übertragung des Erbbaurechtes.
Diese Provision/ Maklercourtage ist verdient und fällig mit Beurkundung des Hauptvertrages und von
dem Auftraggeber/ Erbbaurechtsnehmer an die Firma xxxImmobilien, Inhaber xxx xxx, zu
bezahlen.
Das betroffene Grundstück ist 308m² groß, der Kaufpreis ist mit 340 Euro / m² angesetzt.
Der Erbbauzins beträgt 6,80€ / m² (jährlich 2094,40 Euro). Es besteht kein Bebauungszwang.
Liebe Grüße
zapp
könnte das einer der juristisch Bewanderten freundlicherweise für mich auf "Deutsch" übersetzen ?
Ich verstehe das leider nicht (bzw. ich kann die zu erwartenden Gebühren somit nicht ausrechnen).
Provisionshinweis: Im Falle der Bestellung oder Übertragung eines Erbbaurechts im Hauptvertrag ist
Berechnungsgrundlage für die Provision/ Maklercourtage in Höhe von 5,95 % brutto inkl. 19 % Mwst.
der Wert des Erbbaurechts.
Der Wert des Erbbaurechts errechnet sich aus den während der (Rest-) Laufzeit des
Erbbaurechtsvertrags fälligen Erbbauzinsen unter Anwendung eines Abzinsungssatzes in Höhe des
zum Zeitpunkt der Beurkundung des Hauptvertrages geltenden Basiszinssatzes der EZB.
Hinzugerechnet wird ein etwaiger Kaufpreis für die Bestellung oder Übertragung des Erbbaurechtes.
Diese Provision/ Maklercourtage ist verdient und fällig mit Beurkundung des Hauptvertrages und von
dem Auftraggeber/ Erbbaurechtsnehmer an die Firma xxxImmobilien, Inhaber xxx xxx, zu
bezahlen.
Das betroffene Grundstück ist 308m² groß, der Kaufpreis ist mit 340 Euro / m² angesetzt.
Der Erbbauzins beträgt 6,80€ / m² (jährlich 2094,40 Euro). Es besteht kein Bebauungszwang.
Liebe Grüße
zapp