bauenmk2020
Hallo,
wir haben letztes Jahr eine Mängelrüge bezüglich Elektrikerarbeiten geschrieben an unseren GU geschrieben. Dort hatte man uns per E-Mail und telefonisch zugesichert, dass wir einen Elektriker beauftragen können, da der damals ausführende Elektriker insolvent ist. Wir haben die Arbeiten ausführen lassen und auch schriftlich, dass die Hausbaufirma die Rechnung zahlt. Da keine Referenznummer der Hausbaufirma auf der Handwerkerrechnung angegeben war, haben wir vereinbart, dass ich (Bauherr) in Vorleistung gehe und ich dann das Geld auf mein Konto erstattet bekomme.
Leider ist da seit 2 Monaten nichts weiter passiert. Auf mehrmalige Nachfragen (sehr schlecht zu erreichen) wurde mir mitgeteilt, dass die Rechnung bei denen in der Buchhaltung sei und ich mit der Überweisung rechnen könne (es geht um ca. 500EUR).
Zwischenzeitlich habe ich mitbekommen, dass die Firma finanziell nicht mehr so gut dasteht. Ich möchte das Geld nun einfordern, welche Optionen hätte ich da?
2.
Am Putz sind nun auch Risse zu sehen (Bereich Dämmung der Geschossdecke Außen). Ich hatte dies ebenfalls angesprochen und der Gewährleistungsmanager wollte sich das persönlich anschauen aber auch hier: keine weiteren Aktionen dererseits.
Durch andere "Betroffene" erfährt man, dass dort Zahlungen zurückgehalten werden und Anweisungen existieren alles hinauszuzögern etc.
Hier schreibe ich aber auf jeden Fall morgen noch eine Mängelrüge, da ich sonst auf lange Sicht der Gelackmeierte bin.
Sollte ich bei den beiden Posten schon zum Anwalt gehen oder meint ihr das ginge noch mit Mahnschreiben (wie würde das aussehen?) und Mängelrüge Putzfassade? Bevor ich zum Anwalt gehe?
wir haben letztes Jahr eine Mängelrüge bezüglich Elektrikerarbeiten geschrieben an unseren GU geschrieben. Dort hatte man uns per E-Mail und telefonisch zugesichert, dass wir einen Elektriker beauftragen können, da der damals ausführende Elektriker insolvent ist. Wir haben die Arbeiten ausführen lassen und auch schriftlich, dass die Hausbaufirma die Rechnung zahlt. Da keine Referenznummer der Hausbaufirma auf der Handwerkerrechnung angegeben war, haben wir vereinbart, dass ich (Bauherr) in Vorleistung gehe und ich dann das Geld auf mein Konto erstattet bekomme.
Leider ist da seit 2 Monaten nichts weiter passiert. Auf mehrmalige Nachfragen (sehr schlecht zu erreichen) wurde mir mitgeteilt, dass die Rechnung bei denen in der Buchhaltung sei und ich mit der Überweisung rechnen könne (es geht um ca. 500EUR).
Zwischenzeitlich habe ich mitbekommen, dass die Firma finanziell nicht mehr so gut dasteht. Ich möchte das Geld nun einfordern, welche Optionen hätte ich da?
2.
Am Putz sind nun auch Risse zu sehen (Bereich Dämmung der Geschossdecke Außen). Ich hatte dies ebenfalls angesprochen und der Gewährleistungsmanager wollte sich das persönlich anschauen aber auch hier: keine weiteren Aktionen dererseits.
Durch andere "Betroffene" erfährt man, dass dort Zahlungen zurückgehalten werden und Anweisungen existieren alles hinauszuzögern etc.
Hier schreibe ich aber auf jeden Fall morgen noch eine Mängelrüge, da ich sonst auf lange Sicht der Gelackmeierte bin.
Sollte ich bei den beiden Posten schon zum Anwalt gehen oder meint ihr das ginge noch mit Mahnschreiben (wie würde das aussehen?) und Mängelrüge Putzfassade? Bevor ich zum Anwalt gehe?