Die angegebenen Flächen beziehen sich nach einer DIN Norm nicht nach Wohnflächenberechnung nach der Wohnflächenverordnung. So kann es euch passieren das ihr ein um 20% kleineres Haus bekommt.
Wie kommst Du da auf den erheblichen Unterschied von 20 Prozenten weniger Wohnfläche bei Massivhaus Mittelrhein?
Die Berechnungsverfahren an sich unterscheiden sich nur gering (bei beiden mathematische Realität, nach DIN 3% kalkulatorischer Putzabzug, nach Wohnflächenverordnung Istmaße mit beputzten Wänden, Vorteil der DIN bei Räumen unter 4 qm). Stützen von weniger als 0,1 qm ziehen beide nicht ab.
Mehr als kosmetische Unterschiede gibt es bei der Anrechnung der berechneten Flächen, aber nur für wenige Bereiche: und zwar ließ die DIN Flächen unter Treppen praktisch aus der Berechnung fallen, die Wohnflächenverordnung behandelt sie nun analog zu Dachschrägen (hier führte also die DIN zu kleineren Zahlen); ein wesentlicher Unterschied liegt bei Balkonen, die nach DIN relativ stärker gewichtet waren (hier ist der Abschlag gegenüber geschlossenen Räumen gleicher Grundfläche bei der Wohnflächenverordnung größer, d.h. größere Zahlen nach DIN). Unterschiedlich behandelt werden ganze Klassen von Nicht-Wohn-Räumen. Das betrifft im wesentlichen die modernen kombinierten Hauswirtschaft- und -anschlussräume.
Nimmt man die Hauswirtschaftsraum / HAR aus der vergleichenden Betrachtung der Angebote heraus, bleibt als Hebel für die Unschärfe der Berechnungsweisen also in der Hauptsache die Gewichtung der Balkonflächen.
Daher setze ich ein großes Fragezeichen hinter einen Unterschied in der Größenordnung von 20%.