Mauer auf Grundstücksgrenze

4,70 Stern(e) 3 Votes
B

Bauexperte

@ cuddee

Es gibt so Menschen, da machste nichts dran.

Wenn es Dich trösten kann: solche Leute sind zumeist sehr isoliert. Die Gesellschaft meidet sie gerne


Liebe Grüsse, Bauexperte von unterwegs
Bauexperte
 
M

merlin83

Darf man zwischendurch mal in die Runde fragen, was man für 80cm hohe L Steinesetzen auf den laufenden Meter bezahlt, bei fachgerechter Montage?
 
cuddee

cuddee

Hallo zusammen,

laut Stadt bekommen wir die Baugenehmigung, da die Mauer den Vorgaben entspricht.
Allerdings bleibt der Einspruch seitens des Nachbarn und seines Anwalts scheinbar bestehen. Weiß jemand, wie das läuft? Eine Baufreigabe werden wir so nicht bekommen, oder?

Danke schon mal!
 
D

DG

Formal stellt Ihr einen Bauantrag, den der Nachbar beklagt. Bin gerade nicht sicher, ob es da ein Widerspruchsverfahren gibt, also erst mal ein Gespräch/Schriftverkehr zwischen Nachbar und Baubehörde, zwecks Klärung/Lösung des Sachverhalts. Wenn es das gibt, ist das der erste Schritt und erst wenn dort keine Einigung erzielt werden kann, läuft es in eine Klage.

Die Bauämter sind aber auch nicht doof, die befürworten ja keine Anträge, die offensichtlich rechtswidrig sind, zumal der Nachbar in diesem Fall ja schon bekannt ist, die Klage also schon im Raum steht. Wenn Euch ein Sachbearbeiter in dieser Situation sagt, dass der Bauantrag ok ist, hat das schon mal Gewicht - es sei denn der Sachbearbeiter ist von allen guten Geistern verlassen.

Trotzdem wird der Sachverhalt dann im vorgenannten Verfahren abgearbeitet, was schlicht und ergreifend dauern kann. Letztlich muss irgendwann ein Richter eine Entscheidung treffen, wenn das vorher nicht einvernehmlich zu klären ist.

MfG
Dirk Grafe
 
cuddee

cuddee

Die Bauämter sind aber auch nicht doof, die befürworten ja keine Anträge, die offensichtlich rechtswidrig sind, zumal der Nachbar in diesem Fall ja schon bekannt ist, die Klage also schon im Raum steht. Wenn Euch ein Sachbearbeiter in dieser Situation sagt, dass der Bauantrag ok ist, hat das schon mal Gewicht - es sei denn der Sachbearbeiter ist von allen guten Geistern verlassen.
Das seh ich auch so. In dem Fall ist es eher der Nachbar, der nicht mehr ganz rund läuft. Außerdem sollten wir seit einer Woche Bescheid vom Bauamt haben, denn die dreimonatige Frist ist abgelaufen. Haben wir jedoch noch nicht, eben wegen dieses Streitfalls.
Langsam habe ich die Faxen dicke, heute Abend werden wir das Thema "rechtliche Schritte" angehen.
 
D

DG

Warte erst mal ab, was vom Bauamt kommt. Entweder ist die Frist abgelaufen, dann ist das durch. Oder aber es gibt einen Einspruch o. eine Klage, dann muss Euch das Bauamt darüber in Kenntnis setzen.

Bei etwaigen Klagen wartet man auch ein paar Tage Post ab, denn wenn der Nachbar die Klage am letzten Termin eingereicht hat, vergehen mitunter 3-4 Tage, bis das Bauamt Kenntnis hat. Daher wartet man dann eben die 3 Monate plus 1 Woche ab, dann kann man sicher sein, dass keine Klage eingereicht wurde.
 
Zuletzt aktualisiert 30.11.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3118 Themen mit insgesamt 42238 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Mauer auf Grundstücksgrenze
Nr.ErgebnisBeiträge
1Bauamt lehnt Bauantrag ab da Haus zu weit hinten geplant 86
2Bauantrag: Wie geht es weiter? 16
3Doppelhaushälfte - wer stellt zuerst Bauantrag, der gewinnt? 29
4Genehmigung Bauamt 10
5Einspruch gegen Grunderwerbsteuer 15
6Grundstück reserviert, Baufinanzierung Plan, Architekt/Bauantrag 21
7Garage - Bauantrag - Verwirrung 36
8Carport Abweichung vom Bauantrag 21
9Versickerungsfähige Verkehrsflächen im Bauantrag 17
10Bauantrag oder Bauanzeige 15
11Ständig gleiche Fehler beim Bauantrag - Blödheit oder Absicht? 44
12Braucht man die Bauabnahme vom Bauamt? 15
13Mit Bauantrag wegen Baukindergeld zuwarten 1354
14Bauamt will Ortsbesichtigung. 116
15Kosten für Bauantrag nur 40 Euro wegen Freistellungs-Antrag? 27
16Zeitraum zwischen Einreichung Bauantrag und Einzug in das neue Haus 11
17Probleme mit Bauamt wegen Anböschen, Stützmauern! 27
18Baulandumwandlung Feldgrundstück, Widerspruch, Bauamt, Baugesetze 12

Oben