Mauer auf Grundstücksgrenze

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H

HilfeHilfe

Sehr interessant ! Hatten das selbe Problem ! Durften nur 1 mtr hoch, am Ende sind wir bei 1,20 gelandet. 20 cm die der Nachbar zugestimmt hat. Abböschung hätte bedeutet das hier nie richtig gemäht worden wäre
 
f-pNo

f-pNo

QUOTE="HilfeHilfe, post: 98622, member: 17717"]
man muss es ja nicht eskalieren lassen.[/QUOTE]

Das ist und war auch nicht unser Ziel. Aber zur Wehr setzen werden wir uns, falls es nötig sein sollte - man muss sich schließlich nicht alles gefallen lassen.
Es ist immer ein zweischneidiges Schwert.
Wir hatten, nachdem wir feststellten, dass der Nachbar die Stützmauer entgegen den rechtlichen Vorgaben falsch gesetzt hat (die Abböschung wurde auf unseren Grundstück vorgenommen = Wertverlust Grundstück geschätzt 1-2.000 Euro), ihn dazu aufgefordert, die Mauer doch wenigstens noch auf die maximal zulässige Höhe aufzubauen, damit der Wertverlust für uns nicht so groß wird. Der Nachbar hat sich dem verweigert.
Klar hätten wir auch auf gerichtlichen Wege versuchen können, dass der Nachbar die Mauer wieder abreißt (Wert der gesamten Mauer lt. Aussage ca. 11.000 Euro). Nur wie der Richter entscheidet ist offen (Lappalie, Vergleich, o.ä.)? Bei einem Vergleich oder Abweisung der Klage würden wir auf unseren Kostenteil sitzen bleiben.
Um den Streit nicht eskalieren zu lassen (man lebt ja schließlich zig Jahre nebeneinander), akzeptierten wir notgedrungen die falsch gesetzte Mauer und nahmen den Vermögensverlust hin. Trotzdem werden wir von diesem Nachbarn sowie einem Nachbarn gegenüber (die beiden haben sich angefreundet) "geschnitten". Beim Nachbarn gegenüber können wir nur vermuten, dass die Situation falsch dargestellt wurde und wir für ihn "Querulanten" sind.
Zum Glück kommen wir mit den anderen Nachbarn im Umkreis gut aus.

Man muss selber abschätzen, wie weit man gehen will. Für den Anfang sollte das Gespräch gesucht werden. Dabei sollte meines Erachtens auch die baurechtliche Situation angesprochen werden.

Ich ärgere mich regelmäßig über den Wertverlust für´s Grundstück. Dafür tröste ich mich aber jedes Mal damit, dass wir nicht im Bunker sitzen .
 
Musketier

Musketier

Die Frage ist, ob es hier mit einem Wertverlust/Mehraufwand von ein 1-2 Tausend € getan ist.

So als Laienlösung sehe ich 3 Möglichkeiten, ohne vom Nachbarn abhängig zu sein:
Entweder muß das Haus inkl. Stellfläche tiefer gesetzt werden, was zu einer Böschung zur Straße führt oder du läßt das Haus, hast aber eine Einfahrt, die erst mal 2m Höhenunterschied überwinden muß und du quasi auf Kellerebene parkst oder die Parkflächen müssen wo anders geschaffen werden, was vermutlich eine komplett andere Lage des Hauses bedeutet und gegebenenfalls mit Umplanung einhergeht. Alles nicht wirklich attraktiv und sofern überhaupt machbar mit vielen Mehrkosten verbunden.

Wenn es wirklich so ist, dass der Nachbar schon mit Anwalt droht, wo es nur um eine Mauer geht, die sogar der TE bezahlt hätte und es vielleicht rechtlich sogar eindeutig wäre, dass der Nachbar gegebenenfalls sogar seine Grundstücksgrenze auf Straßenniveau bringen müßte, dann würde ich das notfalls auch per Anwalt durchsetzen lassen. Das Verhältnis scheint ja momentan eh dahin zu sein.

@f-pNo
Das schlimme ist ja, das Verhältnis zum Nachbarn ist trotzdem dahin, obwohl du verzichtet hast und du ärgerst dich regelmäßig, wenn du die Grundstücksgrenze siehst. Und da ging es nur um 1-2T€.
 
Zuletzt aktualisiert 30.11.2024
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