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Hallo,
wir wollen am tiefsten Punkt noch einen Mauerstein setzen um den Gartenboden schön gleichmässig zu haben. Die Höhe der Mauer wäre an diesem Punkt ca. 1,18 statt 98 cm. genehmigungsfrei sind 1 Meter, mit Zustimmung es Nachbars auch gerne höher.
Die Mauerlänge der 1,18 Meter wären auch nur ca. 3 meter.
Jetzt kommt der Knackpunkt. Nachbar ist nett und sagt ja setzt ruhig drauf kein Problem , will aber nichts schriftlich hergeben weil er mit anderen Nachbarn deswegen schon Probleme hatte und es vor Gericht eskaliert ist. Würdet ihr trotzdem auf mündlicher Basis den Stein setzen ? Wie ist es rechtlich , gibts dann sowas wie gewohnheitsrecht wenn er sich in einem bestimmten Zeitraum nicht daran "erbost" ?
Wir wollen nicht das er in 4 Jahren sagt, Mensch die Mauer ist zu hoch und muss ab.
wir wollen am tiefsten Punkt noch einen Mauerstein setzen um den Gartenboden schön gleichmässig zu haben. Die Höhe der Mauer wäre an diesem Punkt ca. 1,18 statt 98 cm. genehmigungsfrei sind 1 Meter, mit Zustimmung es Nachbars auch gerne höher.
Die Mauerlänge der 1,18 Meter wären auch nur ca. 3 meter.
Jetzt kommt der Knackpunkt. Nachbar ist nett und sagt ja setzt ruhig drauf kein Problem , will aber nichts schriftlich hergeben weil er mit anderen Nachbarn deswegen schon Probleme hatte und es vor Gericht eskaliert ist. Würdet ihr trotzdem auf mündlicher Basis den Stein setzen ? Wie ist es rechtlich , gibts dann sowas wie gewohnheitsrecht wenn er sich in einem bestimmten Zeitraum nicht daran "erbost" ?
Wir wollen nicht das er in 4 Jahren sagt, Mensch die Mauer ist zu hoch und muss ab.