Mauerwerk lose - greifen VOB-Richtlinien?

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E

Exilpfälzer

Hallo,

bei meinem Neubau bin ich in einer sehr unschönen Situation. Der Rohbau ist soweit fertig, Fenster und Haustür sind drin, Wasserrohinstallation ist fertig und der Elektriker ist auch so weit fertig gewesen. Nun sollte der zugipser ran und innen verputzen. Vereinbart war, dass ich in KW8 die ganzen Schlitz selbst zu zugipse, in KW 9 sollte der zugipser dann mit dem Innenputz beginnen. Während dieser Arbeit fiel mir zuerst im EG auf, dass sich bei den 11,5er Wänden in den Bereichen, wo der Elektriker geschlitzt hat, sich die Steine der obersten Reihe gelöst hatten. Ich hatte dann das Bauunternehmen informiert, worauf hin der Chef mit seinem Vorarbeiter kam und zu dem Schluss kam, der Elektriker hat mit seiner Hilti die Steine losgehämmert hat. Außerdem, wenn der zugipser seinen Putz darauf macht, dann halten die schon. Der Elektriker gab mir später telefonisch zu verstehen, dass die Steine bereits vorher lose waren, ein zweiter Mann musste den Stein halten, damit er seinen Schlitz rein klopfen kann. Also gut, was solls, dachte ich, sind ja nur drei Steine. Ich hab dann schmale Schlitze reingeklopft und mit Mörtel ausgefüllt. Steine fest, alles gut. Als ich mit meiner Arbeit im OG angekommen bin, ergab sich erneut ein Trauerspiel bei den 11,5er Wänden. Hier ist die Situation allerdings schlimmer. Es waren nicht nur die Steine im Bereich der Schlitze, die lose waren sondern auch der erste und auch der zweite Nachbarstein. Da im OG aber eine Holzbalkendecke ist und keine Betondecke, konnte ich die Steine anheben und stellte fest, das der Kleber auf der Unterseite der obersten Steine so gut wie nicht vorhanden war. Meine Laienvermutung ist, das der Kleber schon abgebunden hat, als die letzte Reihe gesetzt wurde. Es liegt nahe, dass es im EG um eine ähnliche Ursache handelt. Hier ist feststellbar, das auf der einen Seite der Wand keinerlei Kleber in den Fugen erkennbar ist, während auf der anderen Seite der Wand der Kleber regelrecht ausgelaufen ist.

So, das unschöne an der Situation ist, sowohl der Elektriker, als auch das Bauunternehmen schieben sich gegenseitig die Schuld zu. Keiner war und ist bereit für diesen Pfusch gerade zu stehen. Der Architekt sagt, das Mauerwerk hätte halten müssen. Ein Sachverständiger sagt ungesehen, der Elektriker hat den Pfusch lediglich aufgedeckt. Ursache war die Schludrigkeit vom Bauunternehmen. Allerdings ist der Elektriker in der Pflicht, diesen Mangel anzuzeigen und seine Arbeiten zu stoppen, damit das Bauunternehmen nachbessern kann.

Also haben beide Schuld an der Misere.

Der zugipser sagte: "wenn ich in KW 9 nicht anfangen kann, gehe ich auf die nächste Baustelle und kann erst in 4 Wochen bei Ihnen anfangen." Man kann aber Gewebe an den fraglichen Stellen reinspachteln, was dem Putz zusätzliche Stabilität gibt. Also gut, gesagt, getan. Die Mehrkosten liegen bei 750,00€ netto, die ich nicht tragen will.

Meine Frage ist letztendlich, gibt es und wenn ja welche VOB-Richtlinien greifen in so einem Fall, die helfen, die beiden betroffenen Handwerksunternehmen davon zu überzeugen die Mehrkosten zu übernehmen um somit Ihrer Gewährleistungspflicht nachzukommen?

Danke.
mauerwerk-lose-60372-1.jpg
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
J

JanWichmann

Hi,

da ich als Elektriker arbeite kenne ich die Situation mit den losen Steinen in der obersten Reihe nur allzu gut. Wenn wir sowas haben, sagen wir den Maurer Bescheid und er bessert noch einmal nach. Ansonsten Putzt der Putzer drüber und es hält ohne Probleme. Mit zusätzlichen Gewebe wurde bisher nie gearbeitet.
 
kosan

kosan

Wenn das bei mir passiert wäre würde ich mir Quell-, oder Unterstopfmörtel (bspw. von Pagel) besorgen und das selbst erledigen und / oder den Chef vom Unternehmen mal richtig "in den Senkel stellen."
 
B

Bauexperte

Hallo,

So, das unschöne an der Situation ist, sowohl der Elektriker, als auch das Bauunternehmen schieben sich gegenseitig die Schuld zu. Keiner war und ist bereit für diesen Pfusch gerade zu stehen. Der Architekt sagt, das Mauerwerk hätte halten müssen. Ein Sachverständiger sagt ungesehen, der Elektriker hat den Pfusch lediglich aufgedeckt. Ursache war die Schludrigkeit vom Bauunternehmen. Allerdings ist der Elektriker in der Pflicht, diesen Mangel anzuzeigen und seine Arbeiten zu stoppen, damit das Bauunternehmen nachbessern kann.

Also haben beide Schuld an der Misere.

Der Gipser sagte: "wenn ich in KW 9 nicht anfangen kann, gehe ich auf die nächste Baustelle und kann erst in 4 Wochen bei Ihnen anfangen." Man kann aber Gewebe an den fraglichen Stellen reinspachteln, was dem Putz zusätzliche Stabilität gibt. Also gut, gesagt, getan. Die Mehrkosten liegen bei 750,00€ netto, die ich nicht tragen will.

Meine Frage ist letztendlich, gibt es und wenn ja welche VOB-Richtlinien greifen in so einem Fall, die helfen, die beiden betroffenen Handwerksunternehmen davon zu überzeugen die Mehrkosten zu übernehmen um somit Ihrer Gewährleistungspflicht nachzukommen?
Noch interessanter als Deine Frage vlt., sind die Antworten dazu ...

Eine DIN nutzt Dir herzlich wenig, denn es berührt nicht nur eine DIN; diese alle hier auszuführen würde entschieden zu weit führen. Ein DIN-basiertes Gespräch würde Dich imho auch nicht weiter bringen, da es die unterschiedlichen Standpunkte imho nicht verändern wird. Da wir uns mittlerweile in KW 12 befinden, gehe ich davon aus, daß es real nur noch um die Frage der Kostenübernahme geht.

Was unter dem Strich bleibt, ist, das zuvorderst der Rohbauer seine Arbeit nachlässig ausgeführt hat. Aus meiner Sicht gibt es in diesem Fall nur eine Möglichkeit, und zwar die betreffenden Stellen zu fotografieren und schriftlich beim Auftragnehmer mit Fristsetzung zu bemängeln; tlw. hast Du das bereits getan. Dir kann es egal sein, wer nach wessen Meinung welche Schuld trifft: Du hast Anspruch auf die mangelfreie Übergabe des Einfamilienhaus. Soll sich Dein Anbieter mit seinen Subs ins Benehmen setzen; Dein Vertragspartner ist immer der Auftragnehmer und nicht dessen Handwerkerstamm - es sei denn natürlich, Du hast die Gewerke einzeln und selbst vergeben.

Kommt es bis zur Schlusszahlung zu keinerlei Einigung über die Übernahme der Mehrkosten in Höhe € 750,00, liegt es an Dir, wie klug Du verhandelst.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
Zuletzt aktualisiert 17.11.2024
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