Kann ich hier wohl nicht, weil er verurteilt wurde das Konto freizugeben...?...und nicht mir zum Beispiel die 850 Euro zu zahlen...der Gerichtsvollzieher kann mir dann nur die Zinsen + Gerichtskosten + Anwaltskosten wieder hereinholen...wenn denn irgendwann mal ein Kostenfestsetzungsbeschluss vorliegt...Au weia... Gerichtsvollzieher einschalten ?
Ja, ist eine vollstreckbare Ausfertigung...die Mitarbeiter der Bank hatten aber so einen Fall noch nie (was ich irgendwie nicht glauben kann)...es ging dann in die interne Abteilung zur Prüfung...das war vor 2 Monaten...Hmm, ist das Urteil vollstreckbar ausgestellt? Das kann man bei Gericht beantragen. Und dann müsste man doch damit zu der Bank gehen und die Freigabe erreichen können - oder? Evtl. mit Gerichtvollzieher.