Mindest-Leistungsumfang Architekt + Statiker evtl. Eigenleistung?

4,70 Stern(e) 3 Votes
Zuletzt aktualisiert 17.11.2024
Sie befinden sich auf der Seite 2 der Diskussion zum Thema: Mindest-Leistungsumfang Architekt + Statiker evtl. Eigenleistung?
>> Zum 1. Beitrag <<

E

E.Curb

Hallo,

Von Bauleitung und Planung habe ich absolut keine Ahnung. Hier bräuchte ich definitiv einen Fachmann, nur welchen?
Einen Architekten

Kann ich hier dem Unternehmen vertrauen welches ich mit dem Rohbau und Keller beauftrage (die werden ja mit Sicherheit einen Bauleiter einsetzen).
Das kommt darauf an......
Ist der Bauleiter denn auch für den Ausbau zuständig ? Oder hört da seine Leistung auf. Dann musst Du Dir einen neuen suchen ?
Ein Bauleiter sollte nicht nur alle 4 Wochen mal auf der Baustelle stehen. Und vor allem nicht nur dann, wenn es Probleme gibt. Er ist dafür da, Probleme gar nicht erst entstehen zu lassen.

Oder sollte hier zusätzlich der Architekt alle 4 Wochen vorbeikommen? Oder ist ein externer Baugutachter besser?
Wenn Du einen externen Sachverständigen beauftragst, dann reicht es sicherlich auch nicht aus, wenn dieser nur einmal alle vier Wochen die Arbeiten überwacht. In vier Wochen passiert ne ganze Menge auf der Baustelle. Da kann es teilweise schon zu spät sein. Ein- bis zweimal die Woche sollte er schon kommen und nach dem Rechten sehen.

Was versteht man unter den einzelnen Architektenleistungen? Soweit ich Bauexperte verstanden habe muss Punkt 4 zwingend vom Architekten erfolgen. Und teilweise sollte auch Punkt 8 erfolgen. Was versteht man unter dem Rest? Ich habe bereits sehr genaue Vorstellungen zur Optik, Größe und den Grundrissen des Hauses, was wird also noch benötigt?
Die einzelnen Punkte nennt man Leitungsphasen. Welche Leistungen diese beinhalten, steht in der HOAI

nur mal so kurz zusammengefasst :

Leistungsphase 1-4 muss vom Architekten erledigt werden. Auch wenn Du schon konkrete Vorstellungen von Deinem Haus hast, muss der Architekt diese umsetzen und vor allem prüfen, ob baurechtlich und konstruktiv überhaupt möglich (--> Statik)

Leistungsphase 5 : Erstellen von Ausführungsplänen, nach denen die Gewerke dann Ihre Arbeiten ausführen. Hierfür sind Planungsgespräche mit allen fachlich am Bau Beteiligten (TGA-Planer, Statiker usw.) notwendig . Das ist die wichtigste Leitungsphase, weil das Haus hier im Detail durchgeplant wird.

Leistungsphase 6 und 7 : Erstellen von Leistungsverzeichnissen für die Ausschreibung und Auswertung der Angebote.

Leistungsphase 8 : Bauleitung und Koordination der Gewerke

Gruß
 
B

Bonnat

Hallo,

an Deiner Stelle würde ich mir noch mal ganz grundsätzlich Gedanken über die Herangehensweise an so ein Projekt machen - so wie sich das im Moment anhört, könnte es nämlich etwas chaotisch werden

Mal zwei Denkansätze:

1. Entgegen Deiner Einstellung muss ein Architekt nicht nur ein Kostenfaktor sein. Im Gegenteil! Er kann derjenige sein, der Dir durch einen geschickten Entwurf, weitsichtige Planung, gutes Controlling und Ausschreibungen mehr Kosten spart, als Du selbst das könntest. Es gibt mittlerweile durchaus etliche Architekten, zu deren Schwerpunkten preiswerte Bauten gehören. Deren Bauten unterscheiden sich inkl. Honorar kostenseitig oft nichtmehr von 08/15 Entwürfen, bieten aber wesentlich mehr!

2. Du willst gar keinen individuellen Entwurf, Dir genügt etwas angepasstes von der Stange. Dann würde ich mich mal an die entsprechenden Totalunternehmer in Eurer Gegend wenden und deren Entwürfe sichten bzw. Angebote einholen. Damit kann die Kostenstelle Architekt/Planer reduziert werden. Eine unabhängige, externe Bauüberwachung würde ich aber auch hier empfehlen - und um Himmels Willen bitte eine, die nicht nur alle 4 Wochen auf der Baustelle aufläuft

Gruß
Peter
 
Zuletzt bearbeitet:

€uro

Hallo,
...Es gibt mittlerweile durchaus etliche Architekten, zu deren Schwerpunkten preiswerte Bauten gehören. Deren Bauten unterscheiden sich inkl. Honorar kostenseitig oft nichtmehr von 08/15 Entwürfen, bieten aber wesentlich mehr!
Genau so ist es!
...Du willst gar keinen individuellen Entwurf, Dir genügt etwas angepasstes von der Stange. Dann würde ich mich mal an die entsprechenden Totalunternehmer in Eurer Gegend wenden und deren Entwürfe sichten bzw. Angebote einholen.
Hier gibt es jedoch nicht selten erhebliche Defizite hinsichtlich der notwendigen Planung/Dimensionierung der Haustechnik. Der "schöngerechnete" Energieeinsparverordnung Nachweis führt im späteren praktischen Betrieb mitunter zu sehr unangenehmen Überraschungen.
...
Eine unabhängige, externe Bauüberwachung würde ich aber auch hier empfehlen - und um Himmels Willen bitte eine, die nicht nur alle 4 Wochen auf der Baustelle aufläuft
Richtig, geradezu ein "Muss" für GU Vorhaben.

v.g.
 
S

schnubii

Hallo!
Ich möchte eigtl. "nur" das DG über meiner Eigentumswohnung (in 8 Fam.Haus) ausbauen - bzw. eine Loggia einbauen lassen. Dazu ist blöderweise auch ein Statiker und Architekt notwendig. (blöderweise, weil es bei einem sog.Cabrio = Einbau von großen Fenstern, die dann ausgefahren werden können - das eine in der Dachschräge nach oben, das andere senkrechte nach vorne raus; kann man sicherlich besser erklären ; nicht notwendig wäre..)
Jetzt möchte ich gerne in Etwa wissen, was die beiden denn so an Honorar nehmen. Woran muß ich mich den hier richten? An die auszubauende Grundfläche? Und wo findet man solche Menschen? Habe heute beim Bauamt angerufen, aber die haben natürlich um 16.30 schon Feierabend.
Vielen Dank im Voraus für die Antwort, Schnubbi
 
E

E.Curb

Hallo,

Ich möchte eigtl. "nur" das DG über meiner Eigentumswohnung (in 8 Fam.Haus) ausbauen - bzw. eine Loggia einbauen lassen. Dazu ist blöderweise auch ein Statiker und Architekt notwendig. (blöderweise, weil es bei einem sog.Cabrio = Einbau von großen Fenstern, die dann ausgefahren werden können - das eine in der Dachschräge nach oben, das andere senkrechte nach vorne raus; kann man sicherlich besser erklären ; nicht notwendig wäre..)
Wenn Dein Dachboden bisher kein Wohnraum war, musst Du eben eine Genehmigung haben. Dafür brauchst Du einen Architekten und für eventuelle bautechnische Nachweise (Statik, Wärmeschutz etc.) einen Statiker.
Veränderst Du die Ansicht Deines Gebäudes und sogar statische Elemente (große Fenster im Dach, Loggia), dann ist das eigentlich auch genehmigungspflichtig.

Jetzt möchte ich gerne in Etwa wissen, was die beiden denn so an Honorar nehmen.
Das Honorar ist abhängig von den Baukosten

Und wo findet man solche Menschen?
Gelbe Seiten, Internet, Telefonbuch ......

Gruß
 
Zuletzt aktualisiert 17.11.2024
Im Forum Architekt / Architektur gibt es 339 Themen mit insgesamt 3779 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Mindest-Leistungsumfang Architekt + Statiker evtl. Eigenleistung?
Nr.ErgebnisBeiträge
1Architekten-Leistungsphase 1-4 - Welche Unterlagen müssen sein? 33
2Bauablaufplanung - Wer muss diese erstellen? GU, Bauleiter? 11
3Leistungsphase 1-4 ausreichend? oder zusätzlich 5? 11
4Architekten / Bauingenieur Leistung, Ausführungsplan, Umfang 26
5Kataloghaus oder freie Planung mit Architekten 12
6Kosten Umbauter Raum. Erstentwurf mit Architekten besprochen 27
7Entwurf des Planers für unser Einfamilienhaus 48
8Bauen mit Architekten - Erfahrungen, Tipps? 31
9Statiker nach HOAI oder Pauschalangebot? 13
10Angebot vom Architekten komplett ? Ist der Preis angemessen ? 54
11Planung Grundriss / Erster Entwurf für erstes Feedback 32
12Entwurfsplanung über den Architekten und dann Ausschreiben? 16
13Unser Grundriss-Entwurf, eure Meinungen 20
14Honorar eines Architekten - Erfahrungen 10
15Probleme mit Architekten - Genehmigungsverfahren 18
16Entwurf Grundriss Bungalow Meinungen 22
17Allererster Grundriss-Entwurf des Erdgeschosses 267
18Einschätzung zur Machbarkeit: Mehrfamilienhaus Entwurf vom Architekten? 11
19Grundstückskauf an Architekten gebunden ist das Normal? 16

Oben