Mindestmaß Randstücke Parkett

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S

schoenerwohn

Hallo an alle interessierten Leser,

bald steht unser Bauabnahme-Termin an und wir fragen uns, was unter "fachgerechter Verlegung" des Parketts und der Fußbodenleisten zu verstehen ist.

Konkret ist uns aufgefallen:
- Die Randstücke des verklebten Parketts sind an einigen Stellen sehr kurz (Bei einer Landhausdielen-Länge von 2,20 m sind Stücke dabei, die nur ca. 4 Zentimeter lang oder 2 cm breit sind!)
- Die Fußbodenleisten wurden geschraubt, die Schrauben sind weder mittig noch auf selber Höhe angebracht.

Siehe auch Fotos.
Was meint Ihr dazu, "fachgerecht" oder Nachbesserungsbedarf?

Danke & Grüße
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A

Alex85

Laienhaft würde ich sagen, dass man das so nicht macht. Jeder Heimwerker würde darauf achten, dass die Schrauben gleiche Höhe haben und solche Fitzenstückchen nicht gesetzt werden.
Und leider ist das so ein Ding, dass eigentlich nicht wirklich "weh tut" aber wenn man es einmal gesehen hat, kann man nicht mehr weg sehen. Dem Handwerker wird das ein paar warme Worte wert sein, insbesondere wenn Verklebt wurde. Den Schraubenkopf pinselt er dir weiß über, sieht man ja dann nicht mehr so dolle, und dann muss gut sein. Wechseln wird da keiner (freiwillig) was.
Ich würds auch jedenfall ansprechen und mal gucken was passiert. Glaube aber nicht, dass da jemand was tauschen wird, dafür wär der Aufwand zu hoch. bissel Farbe an die Schrauben und 100€ Nachlass und das wirds gewesen sein.
 
11ant

11ant

- Die Fußbodenleisten wurden geschraubt, die Schrauben sind weder mittig noch auf selber Höhe angebracht.
Das ist bei gestrichenen Leisten nicht unüblich, da man vom Überpinseln ausgeht

(Bei einer Landhausdielen-Länge von 2,20 m sind Stücke dabei, die nur ca. 4 Zentimeter lang oder 2 cm breit sind!)
Als Berufsschullehrer noch Rohrstockhiebe verteilen durften, hätte es das nicht gegeben. Aber auch heute noch sind das drei Übungsseiten im "Fachrechnen"-Buch allein dafür, solche Schnitzer zu vermeiden.

Wer jemals Al Borland gut zugehört hat, würde darauf achten, "Reste" unterhalb eines Viertels der Länge / Breite eines Elements beim "Layouten" der Gesamtfläche zu vermeiden. Ob das auch formell für Fachgerechtheit verbindlich ist, müßte ich Wilson fragen ;-)

Gerade im Altbau sollte man auf derlei besonders achten: ist ein Zimmer an seiner Vorder- und Hinterseite 1,5 cm unterschiedlich breit, sieht man das eigentlich nicht. Wenn dabei eine Reihe Parkettdielen nur 4 cm breit ist, dann aber auf den ersten Blick.
 
Zuletzt aktualisiert 15.11.2024
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