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nordanney
Vielleicht solltest Du vollständige Postings schreiben. So mit Einleitung "Wenn Du ein Gewerbe anmeldest mit allen nötigen Pflichten, dann ist es ganz einfach".Nein, ist nicht nötig und auch nicht aufwendig.
Einfach bei der Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See anmelden und fertig.
Mit Deiner einfachen Aussage, dass ist ja alles ganz einfach und nicht aufwändig, liegst Du falsch. Ist eben so.
Als gewerblicher musst Du im Baubereich übrigens eine Sofortmeldung machen. Neben der Anmeldung bei der Zentrale.Nochmal. Als gewerblicher Arbeitgeber meldest du den Minijobber( 538Euro) bei der Knappschaft so wie von mir beschrieben an.
Sowohl als privater als auch gewerblicher Arbeitgeber.
... für den Arbeitnehmer. Aber nicht beitragsfrei. Kleiner, aber feiner Unterschied.Bis 520 Euro ist der Minijob auch nicht sozialversicherungspflichtig.
Du selbst als Arbeitgeber musst natürlich Sozialabgaben abführen. Das sind etwas 30%. Darf man nicht vergessen.
Ach ja, Du bist übrigens im Baugewerbe auch verpflichtet, den Minijobber bei der Unfallversicherung anzumelden. Das läuft über die BG Bau und nicht die Minijobzentrale.
Also am Ende DEUTLICH aufwändiger als die Haushaltshilfe.