Mit Bauantrag wegen Baukindergeld zuwarten

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Zaba12

Man ist nur berechtigt wenn es die erste Immobilie ist, oder?
Ich habe eine Eigentumswohnung, geerbt. Wäre ich und mein Mann also nicht mehr berechtigt?
Stehen beide im Grundbuch bzw. auf dem Notarvertrag oder nur einer?

Wenn Ihr es zusammen gekauft hat seid ihr raus, wenn es nur einem gehört wohl wieder drin.

Mann muss aber auch schon Kinder haben? Erst kaufen und dann Kinder kriegen funktioniert nicht.
 
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Tobibi

Meine Frau hat vor 5 oder 6 Jahren als Geldanlage eine 25 qm "Wohnung" in einem Studentenwohnheim gekauft, die seitdem natürlich auch an einen Studenten vermietet ist. Wird das wohl als Wohneigentum gewertet, so dass wirnicht mehr förderberechtigt sind?
 
J

Janw1234

Es geht um den Ersterwerb als Familie. Der Familienbergriff ist entscheident. Bedeutet, wenn ihr vor den Kindern bereits 20 Wohnungen und 10 Häuser gekauft/ gebaut habt und jetzt mit Kindern das erst mal kauft/ baut seid ihr anspruchsberechtigt. Jedenfalls nach aktueller Interpretation.

Wir haben 2010 ohne Kinder eine Eigentumswohnung gekauft. Im April 2018 kam unsere Tochter zur Welt und im September wird vermutlich die Baugenehmigung für unseren Neubau vorliegen. Wir gehen ziemlich sicher davon aus, dass wir anspruchsberechtigt sind.
 
J

Janw1234

Und da bist Du dir sicher? Wenn man früher ohne Kinder gekauft/ gebaut/ geerbt hat spielt dies nach meiner Auffassung keine Rolle. Weil es eben um den Ersterwerbs als Familie geht. Und Familie im hier geltenden Sinne is: Eltern+min. 1 Kind.
 
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Zaba12

Und da bist Du dir sicher? Wenn man früher ohne Kinder gekauft/ gebaut/ geerbt hat spielt dies nach meiner Auffassung keine Rolle. Weil es eben um den Ersterwerbs als Familie geht. Und Familie im hier geltenden Sinne is: Eltern+min. 1 Kind.
Hab mich gelöscht. Alles gut hast Recht
Jedoch gab es da trotzdem eine Ungerechtigkeit. Und das ging in diese Richtung. Habs nur nicht mehr parat.
 
Zuletzt aktualisiert 29.11.2024
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