Müssen vom Vormieter Pflanzen etc. im Garten übernommen werden?

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S

Stufi

Ende November 2007 ist ein Mieter aus seiner Mietwohnung ausgezogen. Nun Ende April, wollte der Mieter seine im 2007 gesetzten Frühlingszwiebeln aus dem Garten holen kommen. In der Zwischenzeit habe ich die Zwiebeln jedoch entfernt (Kompostiert) und den Garten für den neuen Mieter zurechtgemacht.
Der ehemalige Mieter fordert von mir nun Schadenersatz, da er das Recht gehabt hätte, auch nach Auflösung des Mietvertrages noch die "Ernte" und das 5 Monate später einzuholen.
Wer ist nun im Recht? Ich bin übrigens Hauswart, also auch Mieter in diesem Haus.
Besten Dank für eure Hilfe.
 
K

kaster

wenn er glaubt, dass er das recht dazu gehabt hätte, seine zwiebeln nach 5 monaten noch zu holen, dann würde ich es ihm überlassen, den rechtsweg zu beschreiten - wobei ich mir da keine grossen sorgen machen würde^^

ich würde den Spieß eher umdrehen. eigentlich muss ja die wohnung und der garten im selben zustand abgegeben werden, wie man sie angetreten hat. folglich würde ich rechnung nachträglich rechnung für deine arbeiten (ausgraben der Zwiebeln etc.) verrechnen ;)

grüsse und keine sorge
bausepp

ps: wieviel schadenersatz möchte er denn?
 
S

Stufi

Mit einem eingeschriebenen Brief wurde ich aufgefordert 90.- Fr. innert 30 Tagen zu bezahlen.

Das Problem ist, dass der Mieter dass mit dem Vermieter irgendwie abgemacht hat, dass er das Gemüse nachträglich noch holen könne. Von dieser Vereinbarung wusste ich jedoch nichts. Ausser dem 5 Monate später....

Besten Dank für deine Antwort.
 
K

kaster

ich gehe davon aus, dass es deine aufgabe ist, den garten in ordnung zu bringen. dieser gehört ja wahrscheinlich zu dieser wohnung.

also würde ich mich mit der verwaltung/vermieter in verbindung setzen. ich würde sagen, dass die verwaltung/vermieter dich über diese abmachung hätte informieren müssen. - vielleicht stimmt das mit dieser abmachung ja auch gar nicht.

bezahlen würde ich den betrag auf keinen fall. sollte er dich mahnen und betreiben kannst du ja rechtsvorschlag machen. dann muss er dir beweisen dass du in der schuld bist. dann würde es vor den friedensrichter gehen, welcher in der regel darauf bedacht ist zu schlichten. dies wiederum bedeutet, dass er im gespräch daraufhin arbeitet, dass ihr euch in der mitte trefft. dh. du bezahlst noch fr. 45.- wenn du darauf eingehst sonnst kann der kläger den fall weiterziehen...^^

der friedensrichter verlangt verhandlungskosten, schreibgebühren und spruchgebühren von rund fr. 350.- eine faustregel besagt, dass es sich erst bei beträgen ab fr. 1000.- bis 2000.- eine forderung durchzuziehen und auch erst wenn die rechtslage zu 80-100% klar auszulegen ist.

grüsse bausepp
 
Zuletzt bearbeitet:
Zuletzt aktualisiert 16.11.2024
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