BauPaar
Moin allerseits,
aus aktuellem Anlass kam eben die Diskussion auf, ob ein Mieter eine "Hauskabelnetzerneuerung" derart Dulden muss, dass (zwecks Rueckkanaltauglichkeit jetzt sternfoermig) alles neu verlegt wird, und zwar innerhalb der Wohnung "quer durch die halbe Hütte" Aufputz? Und dann auch noch mit einer Reduzierung von zwei auf eine "Steckdosen" (waren eher nur Kabelauslässe)? Oder gibt es da so eine Art "Bestandsschutz"?
Die Massnahme wurde lediglich per Aushang angekündigt, *nicht* explizit als Modernisierungsmassnahme! Es sollen durch einen ehemaligen Schornstein, der nun als Kabelschacht freigegeben sein soll, die Kabel bis in die Wohnungen gezogen werden - bei der Betroffenen allerdings vom einen Ende des Schlafzimmers quer durch selbiges (um eine Tür herum) zur Steckdose und dann noch durch die Wand in's Wohnzimmer.
Die Fragestellung ist nun, ob der Mieter das dulden muss, oder ob eine Verlegung auf "altem" Kabelweg erzwungen werden könnte? Und vor allem, ob die bisherigen *zwei* Fernseher nun nur noch ueber *eine* Dose versorgt werden 'dürfen', und der Mieter sich somit den 2. Anschluss auf eigene Kosten herstellen lassen müsste (Fachfirma, ggf auch "Weiche" mit Kabel zum 2. Gerät?), oder ob der Vermieter wieder zwei Anschlussdosen installieren müsste?
Nach einigen gegoogelten Urteilen lässt sich die Aufputzverlegung wohl nicht vermeiden das wäre dann wohl die Kröte die man noch schlucken würde...
aus aktuellem Anlass kam eben die Diskussion auf, ob ein Mieter eine "Hauskabelnetzerneuerung" derart Dulden muss, dass (zwecks Rueckkanaltauglichkeit jetzt sternfoermig) alles neu verlegt wird, und zwar innerhalb der Wohnung "quer durch die halbe Hütte" Aufputz? Und dann auch noch mit einer Reduzierung von zwei auf eine "Steckdosen" (waren eher nur Kabelauslässe)? Oder gibt es da so eine Art "Bestandsschutz"?
Die Massnahme wurde lediglich per Aushang angekündigt, *nicht* explizit als Modernisierungsmassnahme! Es sollen durch einen ehemaligen Schornstein, der nun als Kabelschacht freigegeben sein soll, die Kabel bis in die Wohnungen gezogen werden - bei der Betroffenen allerdings vom einen Ende des Schlafzimmers quer durch selbiges (um eine Tür herum) zur Steckdose und dann noch durch die Wand in's Wohnzimmer.
Die Fragestellung ist nun, ob der Mieter das dulden muss, oder ob eine Verlegung auf "altem" Kabelweg erzwungen werden könnte? Und vor allem, ob die bisherigen *zwei* Fernseher nun nur noch ueber *eine* Dose versorgt werden 'dürfen', und der Mieter sich somit den 2. Anschluss auf eigene Kosten herstellen lassen müsste (Fachfirma, ggf auch "Weiche" mit Kabel zum 2. Gerät?), oder ob der Vermieter wieder zwei Anschlussdosen installieren müsste?
Nach einigen gegoogelten Urteilen lässt sich die Aufputzverlegung wohl nicht vermeiden das wäre dann wohl die Kröte die man noch schlucken würde...