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Xhnnas
Hallo zusammen,
wir wohnen seit einigen Jahren in einer Neubausiedlung.
Das Verhältnis zu einem Nachbarn ist seit Baubeginn etwas "angespannt". Es fing an, als unser Tiefbauer damals Erde gegen seine Randsteine geschüttet und der Nachbar die Hälfte an Kosten für das Erstellen der Grundstücksbewährung haben wollte (15 Meter x vergessen in €) wir haben dankend abgelehnt und den Tiefbauer gebeten Abstand von seinen L Steinen zu halten.
Man grüßt sich zwar notgedrungen, aber so ganz "d'accord" ist man sich nie.
Nun baut der Nachbar ein Gartenhaus an seine Grundstücksgrenze. Soweit auch erlaubt.
Er will es im Sommer als Aufenthalstdomizil verwenden (nicht erlaubt, da sonst 3 Meter Abstand zum Nachbarn gehalten werden müsste).
Das ist uns aber eigentlich relativ egal. Was uns stört, ist dass der Nachbar beim Bauen eins nicht beachtet hat: Die Wand steht zwar an der Grenze, aber das Dach ragt in unser Grundstück hinein.
Zumal das Gefälle vom Dach auch in unsere Richtung zeigt und damit der Regen auf 6 Meter Länge auf unser Grundstück prasselt - Eigentlich müsste hier noch eine Regenrinne dran - Die dann noch weiter in unser Grundstück rein ragt.
Eigentlich wollen wir nicht so das riesenfass aufmachen, aber bei der Grundstücksgrenze habe ich mal gelesen, muss man zeitnah Wiederspruch einlegen und den Rückbau fordern.
Kennt jemand das Thema? Wie kann man Diplomatisch dran gehen?
Gruß
wir wohnen seit einigen Jahren in einer Neubausiedlung.
Das Verhältnis zu einem Nachbarn ist seit Baubeginn etwas "angespannt". Es fing an, als unser Tiefbauer damals Erde gegen seine Randsteine geschüttet und der Nachbar die Hälfte an Kosten für das Erstellen der Grundstücksbewährung haben wollte (15 Meter x vergessen in €) wir haben dankend abgelehnt und den Tiefbauer gebeten Abstand von seinen L Steinen zu halten.
Man grüßt sich zwar notgedrungen, aber so ganz "d'accord" ist man sich nie.
Nun baut der Nachbar ein Gartenhaus an seine Grundstücksgrenze. Soweit auch erlaubt.
Er will es im Sommer als Aufenthalstdomizil verwenden (nicht erlaubt, da sonst 3 Meter Abstand zum Nachbarn gehalten werden müsste).
Das ist uns aber eigentlich relativ egal. Was uns stört, ist dass der Nachbar beim Bauen eins nicht beachtet hat: Die Wand steht zwar an der Grenze, aber das Dach ragt in unser Grundstück hinein.
Zumal das Gefälle vom Dach auch in unsere Richtung zeigt und damit der Regen auf 6 Meter Länge auf unser Grundstück prasselt - Eigentlich müsste hier noch eine Regenrinne dran - Die dann noch weiter in unser Grundstück rein ragt.
Eigentlich wollen wir nicht so das riesenfass aufmachen, aber bei der Grundstücksgrenze habe ich mal gelesen, muss man zeitnah Wiederspruch einlegen und den Rückbau fordern.
Kennt jemand das Thema? Wie kann man Diplomatisch dran gehen?
Gruß