Fast richtig. Die Garage mit 9m braucht schon die komplette Grenzbebauung zur Straße auf. An eine andere Grenze darf er aber noch 6m setzen. Das Gartenhaus müsste also von der Straße weg, darf aber trotzdem an eurer Grenze stehen.
Er plant auch noch ein Gartenhaus. Wenn ich mir allerdings die Grenzbebauung anschaue, löst das Gartenschuppen Abstandsflächen aus und muss rechtlich sauber 3m (?) von der Grundstücksgrenze entfernt gesetzt werden, da er schon auf 15m Grenzbebauung kommt, oder? Ich habe es mal grob skizziert, proportionen passen nicht.
Fast richtig. Die Garage mit 9m braucht schon die komplette Grenzbebauung zur Straße auf. An eine andere Grenze darf er aber noch 6m setzen. Das Gartenhaus müsste also von der Straße weg, darf aber trotzdem an eurer Grenze stehen.
Das Problem wird sein, dass
1. Du nicht der einzige bist, der dann zustimmen muss, sondern alle Nachbarn mit Grenzbebauung.
2. M. W. Diese Nachbarn seine Abstandsflächen bei sich übernehmen müssen.
Also ja, sollte man nicht machen.
Grundsätzlich stört mich der Schuppen nicht, da er weder bei einem Fenster ist noch von der Terrasse sichtbar. Überlege dann einen Kuhhandel mit ihm zu machen, mich stört sein Gartenhaus nicht, dafür stört ihm ein Klettergerüst mit Turm nicht, das ich direkt an die Grenze setze. Oder habe ich dadurch irgendwelche Nachteile?
Das Problem wird sein, dass
1. Du nicht der einzige bist, der dann zustimmen muss, sondern alle Nachbarn mit Grenzbebauung.
2. M. W. Diese Nachbarn seine Abstandsflächen bei sich übernehmen müssen.
Also ja, sollte man nicht machen.
Sofern er einen Bauantrag stellt. Gartenhäuser sind ja in der Regel genehmigungsfrei. Das entbindet einen zwar nicht von der Pflicht, alles legal zu machen. Aber solange die Nachbarn sich nicht beschweren, kann es durchaus sein, dass die Behörden das nicht mitbekommen.