B
Bauexperte
Guten Abend,
Ich finde das Vorgehen des Nachbarn befremdlich, keine Frage - ein Wort unter Nachbarn hätte hier sicher zur Klärung/Lösung beitragen können. Du reagierst - aus meiner Sicht - dafür über.
Wiewohl ich keine Rechtsanwältin bin, ist es doch Fakt, daß das für Dich zuständige Bauamt, Deinen Bauantrag - nebst Befreiungen vom Bebauungsplan - genehmigt hat. Sofern Dich keine schriftliche Aufforderung erreicht hat, Dein BV einzustellen, weshalb hast Du dann einen Baustopp veranlaßt?
Ich möchte Dir 2 Wege vorschlagen, welche parallel begangen werden können. Setze den guten Vorschlag von Eve um und warte ferner das Gespräch mit Deiner Rechtsanwältin ab. Selbst, wenn es hier eine(n) BauherrIN gibt, welche(r) in ähnlicher Situation gestanden hat, so ist es doch bei Rechtsstreitigkeiten, immer so, daß am Ende ein Urteil steht. Aus Sicht der unterlegenen Partei gerade kein Recht gesprochen wurde. Will heißen, auch vergleichbare Streitigkeiten müssen nicht zwangsläufig zum gleichen Urteil führen.
Liebe Grüsse, Bauexperte
Interessante KombinationDie schätze ich als recht kompetent ein, da sie sowohl Ingenieurin als auch Juristin ist
Was hat Dich dazu veranlaßt, daß BV ruhen zu lassen? Ungeprüfte Aussagen von Unbekannt (I-Net) doch hoffentlich nicht?Aussetzende oder aufhebende Wirkung hat die Klage selber noch nicht, das würde erst passieren, wenn der Nachbar vom Gericht recht bekommt.
Ich finde das Vorgehen des Nachbarn befremdlich, keine Frage - ein Wort unter Nachbarn hätte hier sicher zur Klärung/Lösung beitragen können. Du reagierst - aus meiner Sicht - dafür über.
Wiewohl ich keine Rechtsanwältin bin, ist es doch Fakt, daß das für Dich zuständige Bauamt, Deinen Bauantrag - nebst Befreiungen vom Bebauungsplan - genehmigt hat. Sofern Dich keine schriftliche Aufforderung erreicht hat, Dein BV einzustellen, weshalb hast Du dann einen Baustopp veranlaßt?
Ich möchte Dir 2 Wege vorschlagen, welche parallel begangen werden können. Setze den guten Vorschlag von Eve um und warte ferner das Gespräch mit Deiner Rechtsanwältin ab. Selbst, wenn es hier eine(n) BauherrIN gibt, welche(r) in ähnlicher Situation gestanden hat, so ist es doch bei Rechtsstreitigkeiten, immer so, daß am Ende ein Urteil steht. Aus Sicht der unterlegenen Partei gerade kein Recht gesprochen wurde. Will heißen, auch vergleichbare Streitigkeiten müssen nicht zwangsläufig zum gleichen Urteil führen.
Liebe Grüsse, Bauexperte